Korruption kann erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen und untergräbt das Vertrauen in die Integrität der öffentlichen Verwaltung und ihrer Beschäftigten. Die Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§ 332 StGB) sowie spiegelbildlich die Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB) stellen die Kernvorschriften des deutschen Strafrechts dar, nach denen Korruption in der öffentlichen Verwaltung strafbar ist. Daneben kann korruptes Verhalten für die handelnden Personen in Verwaltung und Wirtschaft arbeits- und dienstrechtliche Folgen haben.
Die Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland hat Antikorruptionsbeauftragte bestellt. Diese sind u.a. Ansprechpartner für Beschäftigte und Außenstehende für Hinweise auf einen Korruptionsverdacht im Rahmen des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses oder zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.
Die Antikorruptionsbeauftragten sind:
Lisa Kritter
Telefon: 0211 937-3417
Dr. Franziska Oberhardt
Telefon: 0211 937-2859
E-Mail: Antikorruptionsbeauftragte@drv-rheinland.de
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Antikorruptionsbeauftragten ausschließlich Anliegen zur Korruptionsprävention beantworten und entsprechende Hinweise entgegen nehmen mit der Zusage möglichst vertraulicher Behandlung.
Bei Fragen zu Prävention, Rehabilitation, Rente oder Ihrem Versicherungskonto wenden Sie sich bitte an unser kostenloses Servicetelefon 0800 100048013.