Grundrente zahlen wir auch ins Ausland
Grundsätzlich kann jede Rentnerin oder jeder Rentner die Grundrente erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ob sie Deutsche oder Ausländer sind, in Deutschland oder im Ausland leben, spielt dabei keine Rolle.
Einkommen wird angerechnet
Wichtig ist, wer die Voraussetzungen für die Grundrente erfüllt hat, darf ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Dabei geht es um das Haushaltseinkommen, bei Ehepaaren also das Einkommen beider Ehepartner.
Während wir bei in Deutschland lebenden Rentnerinnen und Rentnern das Einkommen in Zusammenarbeit mit den Finanzämtern automatisch überprüfen können, müssen Rentenbezieher, die im Ausland leben, uns bei der Ermittlung des Einkommens unterstützen.
Wir fragen Ihr Einkommen ab
Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner im Ausland leben, erhalten Sie von uns per Post einen Fragebogen, mit dem wir das Einkommen abfragen. Auch Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner muss einen solchen Fragebogen ausfüllen. Erst wenn die Fragebogen und alle Unterlagen, die das Einkommen belegen, bei uns vorliegen, können wir die Grundrente berechnen und auszahlen.
Selbstverständlich können Sie als Rentnerin und Rentner selbst entscheiden, ob Sie uns Ihr Einkommen mitteilen möchten. Entscheiden Sie sich dagegen, zum Beispiel weil Ihr Einkommen die Grenzbeträge deutlich übersteigt oder Sie grundsätzlich keine Angaben zum Einkommen machen möchten, teilen Sie uns auch dies bitte mit. Wir können Ihnen dann jedoch keine Grundrente auszahlen.
Übrigens: Haben wir die Grundrente einmal gezahlt, fragen wir bei den Berechtigten im Ausland künftig jedes Jahr die Einkommenssituation ab.
Infos und Formulare
Auf unserer Themenseite finden Sie gut verständlich alle Informationen zur Grundrente und die Formulare zum Grundrentenzuschlag in mehreren Sprachen. Diese können Sie uns auch über eAntrag online übermitteln. Wählen Sie hier: Antrag online stellen/neuen Antrag stellen/Ausland