Grundrentenzuschlag: Fakten im Überblick
Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Anspruch auf den Grundrentenzuschlag können Rentnerinnen und Rentner haben, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben.
Der Grundrentenzuschlag im Überblick
- Kein Antrag nötig
Der Grundrentenzuschlag muss nicht beantragt werden. Wenn ein Anspruch besteht, zahlt die Rentenversicherung den Zuschlag automatisch mit der Rente aus. - Relevante Verdiensthöhe
Um den Grundrentenzuschlag bekommen zu können, darf das während des gesamten Berufslebens im Durchschnitt erreichte Einkommen eine bestimmte Obergrenze nicht übersteigen. Unterschreiten einzelne Zeiten eine festgelegte Untergrenze, bleiben diese für die Berechnung des Durchschnittswerts unberücksichtigt. - Einkommen wird angerechnet
Jedes Jahr wird zum 1. Januar die Höhe des Grundrentenzuschlages neu geprüft. Hintergrund ist die Einkommensanrechnung. Hierdurch kann die Rente ab Januar geringer oder höher ausfallen. Betroffene Rentnerinnen und Rentner erhalten hierüber einen Bescheid.