Der Grundrentenzuschlag im Überblick
- Kein Antrag nötig
Der Grundrentenzuschlag muss nicht beantragt werden. Wenn ein Anspruch besteht, zahlt die Rentenversicherung den Zuschlag automatisch mit der Rente aus. - Versand der Bescheide läuft
Seit Juli 2021 prüft die Deutsche Rentenversicherung automatisch bei allen neuen Rentenanträgen, ob für die Antragstellerin oder den Antragsteller ein Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag besteht. Zeitgleich startete die Prüfung der rund 26 Millionen Konten unserer Rentnerinnen und Rentner. Diese Prüfung wurde Ende 2022 abgeschlossen. Wer Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag hat, wurde entsprechend informiert.