DRV zum Abschlussbericht der Alterssicherungskommission
Die Alterssicherungskommission hat ihre Empfehlungen an die Bundersregierung übergeben. Die DRV nimmt dazu Stellung.
Datum: 23.06.2026
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat heute ihre Empfehlungen an die Bundesregierung übergeben. Ziel der Reformvorschläge ist eine generationenübergreifende und zukunftssichere Ausgestaltung der gesetzlichen Rente. Die Deutsche Rentenversicherung Bund war als beratendes Mitglied dabei.
Die Alterssicherungskommission hat ein sehr umfangreiches Maßnahmenpaket erstellt, dass sich den demografischen Herausforderungen der Alterssicherung in Deutschland stellt. Die Kommission hat Kosten und Leistungen gleichermaßen betrachtet und diese teilweise neu justiert. Der Bericht enthält 33 Empfehlungen. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sind als Gesamtpaket zu verstehen.
Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, zum Abschlussbericht der Alterssicherungskommission:
„Die Ergebnisse, die die Alterssicherungskommission erarbeitet hat, sind aus unserer Sicht ein klares Bekenntnis zu einer starken ersten Säule als Kernelement der Alterssicherung in Deutschland. Die Empfehlungen zeigen einmal mehr, wie anpassungsfähig das Rentensystem ist. Es hat sich in der Vergangenheit bewährt und wird dies auch künftig tun. Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung bleibt weiterhin die tragende Säule der Alterssicherung für Alter, Erwerbsminderung und Hinterbliebene. Unter den sich verändernden Rahmenbedingungen einer alternden Gesellschaft schlägt die Kommission aber auch Weichenstellungen vor, die einen Paradigmenwechsel im bisherigen System bedeuten. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen könnten diese zu einer Verbesserung des bestehenden Systems führen“, betont Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund.
„Mit den vorliegenden Reformvorschlägen wurde versucht, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen angemessener Höhe der Renten, der Belastungsgrenze bei den Beiträgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie der Höhe der aus Steuermitteln finanzierten Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung zu finden. Sie können eine Basis für die nun anstehenden Entscheidungen zur zukünftigen Ausgestaltung eines generationenübergreifenden Rentensystems bilden. Nun ist die Politik am Zuge“, so Roßbach.
Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Bund sind besonders hervorzuheben:
Vorbild Schweden: Kapitalgedeckte Zusatzkomponente bei der Rente
Die Alterssicherungskommission empfiehlt eine kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Modell. Diese soll verpflichtend für alle in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Das könnte nach Ansicht der Kommission für alle, die nach 2040 in Rente gehen, höhere Renten bringen. In der Übergangszeit wird vorgeschlagen, mithilfe eines sogenannten Übergangsfaktors ein Zugangsniveau von 48 Prozent zu halten. Viele Details zu dem Vorschlag sind noch unklar. Entscheidend für die Zukunft wird aber sein, wie sich der Kapitalmarkt entwickeln wird. Mit dem Vorschlag zur Einführung einer verpflichtenden, kapitalgedeckten Komponente in der gesetzlichen Rentenversicherung soll die Verteilung der Chancen und Risken des Arbeits- und Kapitalmarktes in den Blick genommen werden.
Gesamtversorgungsniveau als wichtige Kenngröße
In einem Alterssicherungssystem, das auf mehreren Säulen beruht, ist es wichtig, künftig das Gesamtversorgungsniveau in der Alterssicherung stärker in den Blick zu nehmen. Dies betrifft auch die lebenslange Absicherung bei Erwerbsminderung und die Versorgung der Hinterbliebenen. Dazu braucht es aber Transparenz über das Zusammenspiel aller drei Säulen. Hierzu sollte auch die Datenbasis verbessert werden, insbesondere der zweiten und dritten Säule. Als politische Zielgröße wird ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Säulen der Alterssicherung von mindestens 70 Prozent netto empfohlen. Die Digitale Rentenübersicht hilft auf individueller Ebene, sich einen Überblick über die eigene Vorsorgesituation zu verschaffen.
Rentenalter an Lebenserwartung koppeln
Künftig soll sich der Renteneintritt an der Lebenserwartung orientieren. Ziel der Empfehlung ist es, dass das Verhältnis von Arbeitsjahren zu Rentenjahren weiterhin ungefähr bei 2:1 liegen sollte. Das würde bedeuten, dass die Regelaltersgrenze im Zeitraum von 2031 bis 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 Jahre auf 67,5 Jahre ansteigen würde. Die Entwicklung der Lebenserwartung soll regelmäßig überprüft werden. Steigt sie nicht weiter an, wird auch das Renteneintrittsalter nicht angehoben. Die Veränderung beim Renteneintrittsalter kann sich dämpfend auf mögliche Beitragssteigerungen auswirken. Ähnliches ergibt sich auch dadurch, dass vorzeitige Altersrenten nur noch mit Abschlägen gewährt werden sollen (mit Ausnahme von Härtefallregelungen).
Mehr Sozialschutz von Selbstständigen durch Rentenversicherungspflicht
Als Idealbild der Alterssicherung sieht die Kommission eine Versicherung, in der alle Erwerbstätigen versichert sind. Auf dem Weg dahin wird vorgeschlagen, in einem ersten Schritt alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Dies wird bereits seit Jahren von der Deutschen Rentenversicherung Bund gefordert. Eine verpflichtende Alterssicherung für diese Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist sinnvoll, da viele von ihnen heute schon aus Beschäftigungen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung haben und zugleich bei einem Teil Sicherungslücken in der Alterssicherung bestehen. Mit der Einführung eines Obligatoriums wären Selbstständige künftig auch besser bei Erwerbsminderung geschützt.
Weiterentwicklung der Organisationsstruktur der Deutschen Rentenversicherung
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die derzeitige Organisationsstruktur der Deutschen Rentenversicherung, bestehend aus 14 Regionalträgern und zwei Bundesträgern, weiterzuentwickeln, da die letzte Organisationsreform der Deutschen Rentenversicherung über 20 Jahre zurückliegt. Seither haben sich die Erwartungen und Bedürfnisse seitens der Bürgerinnen und Bürger an eine effiziente und bürgernahe Verwaltung deutlich verändert. Dem wird die Deutsche Rentenversicherung Rechnung tragen.
Hintergrund zur Alterssicherungskommission:
Die Alterssicherungskommission ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Expertengremium. Ihr gehören 13 Mitglieder aus den Bereichen Politik und Wissenschaft an. Ihre Hauptaufgabe war es, wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, um das deutsche Rentensystem zukunftssicher, generationengerecht und finanzierbar zu machen. Die Kommission hat ihre Arbeit am 7. Januar 2026 aufgenommen und ihren Abschlussbericht am 23. Juni 2026 vorgelegt.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat als Sachverständige ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Alterssicherungskommission teilgenommen.
Weitere Informationen Zur Alterssicherungskommission sowie deren Empfehlungen: Rentenkommission 2026 - BMAS