Rente ist pfändbar: Pfändungsfreigrenze zum 1. Juli erhöht
Datum: 14.09.2026
Auch die Rente kann gepfändet werden. Hierbei gelten aber die jährlich neu festgesetzten Pfändungsfreigrenzen. Diese wurden zum 1. Juli erhöht und liegen nun bei monatlich 1.589,99 Euro. Bis zu diesem Beitrag ist die Rente unpfändbar. Darüber hinaus erzielte Rentenbezüge sind pfändbar, denn sie werden rechtlich wie Arbeitseinkommen behandelt.
Die Pfändungsfreigrenze wird nach der Tabelle zur Zivilprozessordnung berechnet. So wird sichergestellt, dass jemand bei einer Pfändung über ein Existenzminimum verfügt und auch bestimmten Verpflichtungen wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen nachkommen kann. Die Höhe des pfändbaren Betrags wird durch den zuständigen Rentenversicherungsträger, der die Rente auszahlt, geprüft und festgelegt.
Weitere Informationen gibt es bei den Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800, hier im Internet, bei der Schuldnerberatung und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.