Reha trotz Kinder: Dank Haushaltshilfe möglich
Eine Rehabilitation sollte nicht an der Betreuung Ihres Kindes scheitern. Unter bestimmten Voaussetzungen übernimmt die DRV die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Datum: 16.09.2026
Eine Reha in Anspruch nehmen und gleichzeitig die Betreuung eines Kindes gewährleisten, klingt für viele Betroffene zunächst nach einem Widerspruch. Doch die Teilnahme an einer Rehabilitation soll nicht daran scheitern, dass ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt und wegen der Abwesenheit des Betroffenen nicht mehr betreut werden kann. Die Deutsche Rentenversicherung kann hier mit der Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe helfen.
Die Kostenübernahme ist möglich, wenn keine weitere im Haushalt lebende Person die Betreuung des Kindes übernehmen kann. Die Übernahme der Kosten für die Haushaltshilfe sollte rechtzeitig vor Beginn der Reha beantragt werden.
Ausführliche Informationen bietet unsere Themenseite und auch die Broschüre „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“. Sie kann unter diesem Beitrag kostenlos heruntergeladen werden.