Beitragsstabilisierungsgesetz: Änderungen bei Bezug einer Teilrente
Datum: 16.09.2026
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – häufig als BStabG oder allgemeine Krankenkassen-Reform bezeichnet – führt ab 2027 zu spürbaren finanziellen Einschnitten und gesetzlichen Änderungen für Rentnerinnen und Rentner.
Arbeitende Rentnerinnen und Rentner, die eine Altersrente als Teilrente beziehen, sind durch das Gesetz besonders stark betroffen. Bislang bestand für sie die Möglichkeit, eine Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent zu beziehen, um bei einer Weiterbeschäftigung den vollen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld zu behalten.
Ab dem 1. Januar 2027 ist dies nicht mehr möglich: Der Krankengeldanspruch entfällt künftig vollständig, sobald die bezogene Alters-Teilrente mehr als zwei Drittel (66,66 Prozent) der Vollrente beträgt. Wer im Job bei längerer Krankheit finanziell abgesichert sein möchte, darf daher eine Teilrente von maximal 66,66 Prozent beziehen. Ein gleichzeitiger Bezug von 99,99 Prozent Teilrente und Krankengeld ist damit nicht mehr möglich.
Eine Umstellung der Teilrente oder der Wechsel in eine Vollrente kann jederzeit für die Zukunft über den Online-Service der Rentenversicherung auf Online-Services | Deutsche Rentenversicherung oder schriftlich beantragt werden. Soll die Änderung zum 1. Januar 2027 erfolgen, muss der Wunsch auf Umstellung spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen sein.