Kürzungen der Bundeszuschüsse gehen zu Lasten aller Beitragszahler
Statement der Deutschen Rentenversicherung Bund zu den aktuellen Kürzungsplänen im Bundeshaushalt 2027
Datum: 15.09.2026
Die Bundesregierung sieht im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanungen für 2027 eine erneute Absenkung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung vor. Dies konterkariert die Beschlüsse zum Rentenpaket 2025. Mit diesen hatte der Gesetzgeber erst Ende des letzten Jahres zugesagt, die Stabilisierung des Rentenniveaus und die Mütterrente III sachgerecht aus Steuermitteln zu finanzieren.
Für die Deutsche Rentenversicherung und für alle Beitragszahlenden braucht es verlässliche und planbare Bundeszuschüsse. Sie sollten nicht je nach Haushaltslage geändert werden. Die Deutsche Rentenversicherung setzt deshalb auf die Einhaltung der mit der Bundesregierung gemeinsam festgelegten, mittelfristigen Zusagen.
Kürzungen der Bundesmittel, mit denen gesamtgesellschaftliche Aufgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert werden, führen zwangsläufig zu einer stärkeren Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Daher ist die vorgesehene, erneute Kürzung um 1 Milliarde Euro das falsche Signal.
Eine Kürzung des Bundeszuschusses um 1 Milliarde Euro entspricht in heutigen Werten rund 0,05 Beitragssatzpunkten. Wird im Laufe der Haushaltsberatungen der Bundeszuschuss weiter gekürzt werden, würde dies den Beitragssatz zusätzlich belasten und ein Anstieg im kommenden Jahr wäre nicht auszuschließen.
Bundeszuschüsse werden für konkrete Aufgaben, die der Rentenversicherung von der Politik übertragen wurden, vom Bund gezahlt. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen sachgerecht aus Steuermitteln finanziert werden und nicht aus Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Darauf hatte zuletzt auch die Alterssicherungskommission hingewiesen.