Rentnerinnen und Rentner, die mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren haben, zahlen künftig geringere Beiträge zur Pflegeversicherung. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2022 entschieden. Die Änderung gilt rückwirkend zum Juli 2023 für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, aus denen Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung zu zahlen sind.
Als Betroffene müssen Sie nicht selbst aktiv werden. Wir berechnen die neuen Beiträge automatisch. Die dazu benötigten Daten erhalten wir von den Finanzämtern. Sollten Sie seit Juli 2023 zu viel Beiträge zur Pflegeversicherung gezahlt haben, erstatten wir Ihnen diese.
Wir informieren Sie schriftlich
Wir informieren Sie mit einem Bescheid, falls sich für Sie Änderungen ergeben. Darin wird erläutert, warum die Rente neu berechnet wurde, wie viele Kinder unter 25 Jahren berücksichtigt sind und wie hoch die Rente aktuell ist.
Haben Sie noch Fragen?
Was sich für Sie ändern kann, ob Sie überhaupt betoffen sind, wie hoch die neuen Beiträge zur Pflegeversicherung sein werden und vieles mehr erfahren Sie in unserem Fragen-Antworten-Katalog zur Pflegeversicherung.