Deutsche Rentenversicherung

Die wichtigsten Fragen- und Antworten zur sozialen Pflegeversicherung

Stand: 1. April 2025

Rentnerinnen und Rentner sind im Ruhestand oft genauso kranken- und pflegeversichert wie im bisherigen Erwerbsleben. Die Art der Pflegeversicherung ist dabei von der Art des Krankenversicherungsverhältnisses abhängig. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind bei ihrer Krankenkasse sowohl kranken- als auch pflegeversichert.

Privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner müssen selbst mit einem privaten Versicherungsunternehmen einen gesonderten Versicherungsvertrag für Pflegeleistungen abschließen.

Wie die Beiträge zur Pflegeversicherung gezahlt werden, wie hoch sie sind und welche Rolle Kinder bei der Beitragsberechnung spielen, erfahren Sie in unserem Fragen-Antworten-Katalog zur Pflegeversicherung.

Grafik "Beitragsätze in der Pflegeversicherung"Beitragsätze in der Pflegeversicherung

Welcher Beitragssatz gezahlt werden muss, hängt davon ab, wie viele Kinder der pflegeversicherten Person nicht älter als 25 Jahre sind. Die Elternschaft und das Alter der Kinder sind nachzuweisen.

Wer zahlt bei Rentnerinnen und Rentnern die Beiträge zur Pflegeversicherung?

Den Beitrag zur Pflegeversicherung tragen Sie als Rentnerin oder Rentner allein.

Für alle Rentnerinnen und Rentner, die Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung sind, werden die Beiträge zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung direkt von der Deutschen Rentenversicherung an die Krankenkasse abgeführt.

Erhalten in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtige Rentnerinnen und Rentner mehrere Renten, zum Beispiel neben einer Altersrente auch eine Witwen- oder Witwerrente, wird für jede dieser Renten ein Beitrag gezahlt.

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner müssen die Beiträge selbst an Ihre Pflegekasse überweisen.

Wie hoch ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung?

Der Beitrag zur Pflegeversicherung errechnet sich für Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung aus einem Beitragssatz, der davon abhängt, ob und wie viele Kinder sie haben. Auch das Alter der Kinder spielt eine Rolle. Der allgemeine Beitragssatz beträgt zurzeit 3,6 Prozent. Er erhöht sich für Kinderlose um einen Zuschlag in Höhe von 0,6 Prozent.  Für Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren wird ein Beitragsabschlag berücksichtigt. Dieser beträgt ab dem zweiten bis zum fünften Kind jeweils 0,25 Prozent, bei fünf und mehr Kindern also maximal 1,0 Prozent.

Die aktuellen Beitragssätze können Sie unserem Schaubild zur Pflegeversicherung entnehmen.

Schaubild herunterladen

Warum wird der Beitrag zur Pflegeversicherung nach der Anzahl der Kinder gestaffelt?

Mit dieser Beitragsstaffelung wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 umgesetzt.

Nach dieser Entscheidung ist es mit dem Grundgesetz unvereinbar, dass Eltern in der Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder die gleichen Beiträge zahlen.

Mit der zum 1. Juli 2023 eingeführten Beitragsstaffelung für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren soll der zusätzliche wirtschaftliche Aufwand der Kindererziehung berücksichtigt werden, der in dieser Zeit typischerweise anfällt.

Wie die Beitragsstaffelung funktioniert, können Sie unserem Schaubild zur Pflegeversicherung entnehmen.

Schaubild herunterladen

Wie hoch ist der Beitragssatz für Rentnerinnen und Rentner mit Kindern in der Pflegeversicherung?

In der Pflegeversicherung wird der Beitragssatz für Rentnerinnen und Rentner nach der Anzahl und dem Alter ihrer Kinder gestaffelt. Für Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren wird ein Beitragsabschlag berücksichtigt. Dieser beträgt ab dem zweiten bis zum fünften Kind jeweils 0,25 Prozent, bei fünf und mehr Kindern also maximal 1,0 Prozent.

Die aktuellen Beitragssätze können Sie unserem Schaubild zur Pflegeversicherung entnehmen.

Schaubild herunterladen

Wird bei der Rente der Beitragsabschlag für Kinder automatisch in der Pflegeversicherung berücksichtigt?

Ja. Die Deutsche Rentenversicherung fragt für alle Rentnerinnen und Rentner die Kinderzahl bei der Finanzverwaltung ab und berücksichtigt diese automatisch. Alle Begünstigten erhalten darüber separat einen Bescheid. Wenn Sie bis Herbst 2025 keinen Bescheid erhalten haben, obwohl Sie mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an die Deutsche Rentenversicherung.

Ab wann wird der nach der Kinderzahl gestaffelte Beitragsabschlag für die Pflegeversicherung bei der Rente berücksichtigt?

Beginnt die Rente erstmalig ab April 2025, werden die Beitragsabschläge für Eltern mit mindestens 2 Kindern unter 25 Jahren sofort berücksichtigt. Dies wird im Rentenbescheid auf der Seite „Berechnung der Rente“ dargestellt.

Bei Renten, die vor April 2025 begonnen haben, gilt: Beträge, die seit dem 1. Juli 2023 zu viel erhoben wurden, werden den betroffenen Rentnerinnen und Rentnern von der Deutschen Rentenversicherung zurückgezahlt. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Die Rückzahlung erfolgt bis Juni 2025. Alle Begünstigten erhalten hierzu eine schriftliche Information.

Warum konnte die Rentenversicherung die Beitragsabschläge, die Eltern in der Pflegeversicherung erhalten können, nicht schon seit Juli 2023 bei der Rente berücksichtigen?

Das Gesetz sah die Entwicklung eines digitalen Verfahrens vor, mit dem die Daten zur Anzahl der Kinder automatisch an die Rentenversicherung übertragen werden sollten. Die Programmierung und Umsetzung eines solchen Verfahrens war angesichts der Schnittstellen zu weiteren Beteiligten sehr komplex und benötigte eine ausreichende Vorlaufzeit und Testphase. Seit 1. April 2025 ist das Verfahren im Einsatz und kann von der Rentenversicherung genutzt werden.

Für Rentnerinnen und Rentner mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz in der Pflegeversicherung. Wie funktioniert das digitale Verfahren, mit dem die Anzahl der Kinder an die Rentenversicherung gemeldet wird?

Bei Eingang eines Rentenantrages fragt die Rentenversicherung beim Bundeszentralamt für Steuern per digitalem Datenaustausch die Elterneigenschaft und die Anzahl der Kinder bis zum 25. Lebensjahr ab. Neben der Rückmeldung zum aktuellen Stand werden später auch Änderungen mitgeteilt. Die Daten werden vom Rentenversicherungsträger automatisch umgesetzt, so dass für die bei der Finanzverwaltung bekannten Kinder kein Antrag oder Nachweis benötigt wird.

Wie informiert die Rentenversicherung Rentnerinnen und Rentner über den für sie gültigen Beitragssatz in der Pflegeversicherung?

Die Rentenversicherung informiert seit April 2025 über die Berücksichtigung von Kindern in der Pflegeversicherung, den sich daraus ergebenden Beitragssatz und auch über die Erstattung von zu viel gezahlten Beiträgen.

Alle Begünstigten mit einem Rentenbeginn vor April 2025 erhalten einen Bescheid, der auflistet, warum die Rente neu berechnet wurde, wie viele Kinder unter 25 Jahren berücksichtigt werden und wie hoch die Rente jetzt ist. Die Zahl der berücksichtigten Kinder findet sich im Bescheid auf der Seite „Berechnung der Rente“.

Bei einem Rentenbeginn nach März 2025 wird der für die Pflegeversicherung geltende Beitragssatz bereits ab Rentenbeginn zutreffend berücksichtigt. Dieser wird im Rentenbescheid auf der Seite „Berechnung der Rente“ dargestellt.

Wie und wann zahlt die Rentenversicherung die zu viel erhobenen Beiträge zur Pflegeversicherung zurück?

Alle Begünstigten erhalten einen Bescheid. Der Bescheid über die Neuberechnung der Rente listet auch die zu viel gezahlten Beiträge auf. Diese werden mit 4 Prozent verzinst. Der durch die Rentenversicherung zurückzuzahlende Betrag wird schnellstmöglich überwiesen. Informationen hierzu finden Sie im Bescheid auf der Seite „Berechnung der Rente“.

Wie lange wird ein nach der Kinderzahlgestaffelter Beitragsabschlag zur Pflegeversicherung berücksichtigt?

Ein nach der Kinderzahl gestaffelter Beitragsabschlag zur Pflegeversicherung wird so lange berücksichtigt, wie Beiträge aus der Rente zu zahlen sind und mindestens 2 Kinder der Rentnerin oder des Rentners unter 25 Jahre alt sind. Danach gilt der allgemeine Beitragssatz.

Die aktuellen Beitragssätze können Sie unserem Schaubild zur Pflegeversicherung entnehmen.

Schaubild herunterladen

Was passiert mit dem Beitrag zur Pflegeversicherung, wenn ein Kind 25 Jahre alt wird?

Der Beitrag zur Pflegeversicherung errechnet sich für Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung aus einem Beitragssatz, der davon abhängt, ob und wie viele Kinder sie haben. Auch das Alter der Kinder spielt eine Rolle. Der allgemeine Beitragssatz beträgt zurzeit 3,6 Prozent. Er erhöht sich für Kinderlose um einen Zuschlag in Höhe von 0,6 Prozent. Für Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren wird ein Beitragsabschlag berücksichtigt. Dieser beträgt ab dem zweiten bis zum fünften Kind jeweils 0,25 Prozent, bei fünf und mehr Kindern also maximal 1,0 Prozent.

Wird ein Kind 25 Jahre alt, bestimmt sich der Beitragsabschlag nach der Anzahl der noch verbleibenden Kinder unter 25 Jahren.

Die aktuellen Beitragssätze können Sie unserem Schaubild zur Pflegeversicherung entnehmen.

Schaubild herunterladen

Rentnerinnen und Rentner mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren zahlen in der Pflegeversicherung einen reduzierten Beitragssatz. Werden verstorbene Kinder auch berücksichtigt?

Ja, bei der Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung werden auch verstorbene Kinder berücksichtigt. Zum einen besteht die Elterneigenschaft und damit der Anspruch auf den allgemeinen Beitragssatz lebenslang fort. Zum anderen werden verstorbene Kinder beim Beitragsabschlag so lange berücksichtigt, bis sie 25 Jahre alt geworden wären.

Wie hoch ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Rentnerinnen und Rentner ohne Kinder?

Rentnerinnen und Rentner ohne Kinder zahlen den allgemeinen Beitragssatz, erhöht um einen Zuschlag von 0,6 Prozent.

Die aktuellen Beitragssätze können Sie unserem Schaubild zur Pflegeversicherung entnehmen.

Schaubild herunterladen

Den Zuschlag für Kinderlose zahlen alle Versicherten ab 23 Jahren. Mit dem ersten Kind entfällt dieser Zuschlag lebenslang. Diese Regelung gibt es bereits seit 2005.

Müssen Rentnerinnen und Rentner immer den erhöhten Beitragssatz zur Pflegeversicherung zahlen, wenn sie kinderlos sind?

Nein. Den erhöhten Beitragssatz zur Pflegeversicherung müssen kinderlose Rentnerinnen und Rentner nicht zahlen, wenn sie

  • vor 1940 geboren wurden oder
  • unter 23 Jahre alt sind.

Der allgemeine Beitragssatz in der Pflegeversicherung beträgt 3,6 Prozent. Warum weicht der aus meiner Rente berechnete Beitrag davon ab?

Das könnte zum einen daran liegen, dass die Zahl der Kinder erst seit April 2025 berücksichtigt werden kann. Bitte lesen Sie auch die Frage „Warum konnte die Rentenversicherung die Beitragsabschläge, die Eltern in der Pflegeversicherung erhalten können, nicht schon seit Juli 2023 bei der Rente berücksichtigen?“.

Zum anderen wurden zum 1. Januar 2025 die Beitragssätze zur Pflegeversicherung um jeweils 0,2 Prozent erhöht. Diese Beitragserhöhung konnte die Deutsche Rentenversicherung noch nicht umsetzen.

Mit der Rentenzahlung für Juli 2025 wird diese Beitragserhöhung nachgeholt.

Bitte lesen Sie auch die Frage „Wann und wie wird die seit Januar 2025 geltende Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung für Rentnerinnen und Rentner nachgeholt?“

Wann und wie wird die seit Januar 2025 geltende Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung für Rentnerinnen und Rentner nachgeholt?

Ab 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte von 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent angehoben.

Im ersten Halbjahr 2025 wird bei Rentnerinnen und Rentnern zunächst noch kein höherer Pflegeversicherungsbeitrag abgeführt. Bei ihnen wird die Erhöhung nachträglich im Rahmen der Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 vollzogen. Alle Betroffenen werden hierüber automatisch mit der Rentenanpassungsmitteilung informiert. Der Versand der Mitteilungen erfolgt automatisch, voraussichtlich in den Monaten Juni und Juli 2025.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Pflegeversicherung habe?

Fragen zur sozialen Pflegeversicherung beantwortet vorrangig Ihre Pflegekasse. Für Fragen zum Abzug des Pflegeversicherungsbeitrags von der Rente wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.

Rentnerinnen und Rentner erreichen das kostenfreie Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Nummer 0800 1000 4800 immer von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 19:00 Uhr und freitags bis 15:30 Uhr.