In sozialen Medien wird aktuell behauptet, es sei ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Alleinerziehenden automatisch bis zu 1.250 Euro monatlich von der Deutschen Rentenversicherung garantiert – ganz ohne Antrag. Darauf weist der dpa-Faktencheck hin. Als angebliche Grundlage wird ein neues Gesetz genannt, das bereits in mehreren Bundesländern gelten solle. Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar: Diese Behauptung ist falsch!
Keine Sonderleistungen für Alleinerziehende
Es gibt keine derartigen Sonderleistungen für Alleinerziehende bei der Deutschen Rentenversicherung und auch keine geplante Gesetzesänderung in diese Richtung. Auch auf Landesebene bestehen keine Sonderregelungen der Deutschen Rentenversicherung für Alleinerziehende, wie teilweise behauptet wird. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind bundeseinheitlich im Sozialgesetzbuch, Sechstes Buch (SGB VI), geregelt und gelten für alle Versicherten und alle Rentenversicherungsträger gleichermaßen.
Keine Pauschalzahlungen für bestimmte Personen
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung richten sich grundsätzlich nach den individuell erworbenen Versicherungszeiten. Monatliche Pauschalzahlungen für bestimmte Personengruppen – zum Beispiel Alleinerziehende – existieren in der Rentenversicherung nicht. Entsprechende Meldungen sind unzutreffend.
Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
Für alleinerziehende Personen in Deutschland gibt es eine Reihe von finanziellen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten, die von verschiedenen Behörden angeboten werden. Dazu gehören zum Beispiel Kindergeld (Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit), Unterhaltsvorschuss (Jugendamt), Elterngeld (Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes) oder steuerliche Entlastungen (Finanzamt) sowie Bürgergeld und Wohngeld (beide Jobcenter). Die gesetzliche Rentenversicherung ist für solche Zahlungen nicht zuständig.
Weitere Informationen zur Unterstützung für Allein- und Getrennterziehende finden Sie auf der Internetseite des Bundsministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Um Fehlinformationen zu vermeiden, möchten wir darauf hinweisen, dass in sozialen Medien teils ungenaue und irreführende Informationen verbreitet werden. Wir raten daher, sich bei Fragen zu Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen an die offiziellen Auskunftsstellen zu wenden oder persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.