Erwerbsminderungsrente oder Grundrente: Rentenhöhe kann sich ändern
Sollte sich die Höhe Ihrer Rente im Dezember oder Januar ändern, erhalten Sie einen Bescheid von uns.
Datum: 02.12.2025
Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente
Rund 70.000 Rentnerinnen und Rentner erhalten in Kürze Post von uns.
Denn der seit Juli 2024 ausgezahlte Zuschlag für Menschen, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wird ab Dezember zusammen mit der Rente in einem Betrag ausgezahlt. Über Ihre neue Rentenhöhe informieren wir Sie mit einem Bescheid.
Hintergrund:
Seit Juli 2024 erhalten Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner einen Zuschlag zu ihrer Rente. Je nachdem, wann die Rente begann, ist er unterschiedlich hoch: Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt er 7,5 Prozent, bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent. Auch Alters- und Hinterbliebenenrenten, die im Anschluss an eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden, erhöhen sich durch den Zuschlag.
Ab Dezember wird der bisher pauschal berechnete Zuschlag entsprechend der individuellen Entgeltpunkte berechnet. Der bisher Mitte des Monats gesondert ausgezahlte Betrag wird nun zusammen mit der laufenden Rente gezahlt. Das alles geschieht automatisch, einen Antrag müssen Sie nicht stellen.
Haben Sie noch Fragen?
Weitere Informationen sowie einen ausführlichen Fragen-Antworten-Katalog zum Zuschlag bei Erwerbsminderungsrenten finden SIe hier.
Grundrentenzuschlag
Auch zum Grundrentenzuschlag verschicken wir zum Jahresende wieder Bescheide. Denn jeweils zum 1. Januar wird das anrechenbare Einkommen überprüft.
Berücksichtigt wird dabei das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres. Für die Berechnung des Grundrentenzuschlages ab Januar 2026 hat uns das Finanzamt im Herbst 2025 die Einkommensdaten für das Jahr 2023 gemeldet. Falls zu diesem Jahr noch keine Einkommensdaten vorliegen, berücksichtigt das Finanzamt die Daten aus dem Jahr 2022.
Durch die Einkommensprüfung kann sich die Höhe des Grundrentenzahlbetrags ändern oder auch ein erstmaliger Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag entstehen. Falls Sie davon betroffen sind, erhalten auch Sie einen Bescheid von uns.
Hintergrund:
Der Grundrentenzuschlag ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Anspruch darauf können Rentnerinnen und Rentner haben, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben.
Haben Sie noch Fragen?
Weitere Informationen und einen Fragen-Antworten-Katalog zur Grundrente finden Sie hier.
