Noch bis zum 3. April können freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Renten-versicherung für das Jahr 2017 gezahlt werden. Besonders wichtig ist die-ser Termin für Versicherte, die mit freiwilligen Beiträgen ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente sichern können. Denn bereits bei einer Lücke von einem Monat kann der Anspruch verloren gehen. Aber auch Mindestversicherungszeiten können damit erfüllt werden und die spätere Rente erhöht sich. Als weiteres Plus kommt hinzu, dass freiwillige Beiträge steuerlich absetzbar sein können.
Höhe des Beitrags selber wählen
Die Höhe des freiwilligen Beitrags kann jeder selbst wählen: Der Mindestbeitrag für 2017 liegt stabil bei monatlich 84,15 Euro, der Höchstbeitrag liegt bei monatlich 1 187,45 Euro. Auf der Überweisung sind die Versiche-rungsnummer, der Vor- und Zuname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, anzugeben.