Deutsche Rentenversicherung

Bessere Erwerbsminderungsrenten

Datum: 21.02.2018

Rentner, deren Erwerbsminderungsrente 2018 beginnt, erhalten eine um drei Monate längere Zurechnungszeit und damit eine höhere Rente. Die Zurechnungszeit endet 2018 mit 62 Jahren und drei Monaten. In den kommenden Jahren bis 2024 wird sie schrittweise bis zum 65. Lebensjahr weiter verlängert.

Warum gibt es die Zurechnungszeit?

Wer frühzeitig eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen muss, erhält die Zurechnungszeit, um besser abgesichert zu sein. Denn mit der Zurechnungszeit soll die Lücke geschlossen werden zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem Rentenalter. Bewertet wird sie mit dem durchschnittlichen Wert der zurückgelegten Versicherungszeiten.

Abschläge ausgleichen

Wie bei Altersrenten gibt es auch bei Erwerbsminderungsrenten Abschläge bei der Rente, wenn sie vor einem bestimmten Alter beginnt. Diese Abschläge können mit einer längeren Zurechnungszeit teilweise ausgeglichen werden.

Erwerbsminderungsrenten

Übrigens: Eine Erwerbsminderungsrente kann erhalten, wer nur noch stundenweise oder gar nicht mehr arbeiten kann. Frauen erhalten diese Rente durchschnittlich schon mit 51 Jahren, Männer mit 52 Jahren. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz zahlt rund 53 000 Renten wegen Erwerbsminderung.