Alkohol, Medikamente, Drogen – auch in Rheinland-Pfalz steigt die Abhängigkeit von diesen Suchtmitteln. Die Therapie von Suchtkranken beginnt in der Regel mit einem Aufenthalt im Krankenhaus zum qualifizierten Entzug. Doch damit ist die Behandlung in vielen Fällen lange noch nicht abgeschlossen. Häufig ist im Anschluss daran eine ambulante oder stationäre Suchtrehabilitation erforderlich. Hier setzt das neue Nahtlosverfahren an, das die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, der Verband der Ersatzkassen e. V., Landesvertretung Rheinland-Pfalz, der BKK Landesverband Mitte, die IKK Südwest, die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau mit der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz vereinbart haben. Die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser können diesem Verfahren beitreten.
Nach Entzug direkt in die Reha
„Viele suchtkranke Menschen im Land nehmen leider nach einem qualifizierten Entzug keine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch, obwohl diese eigentlich für den Behandlungserfolg notwendig wäre“, erklärt Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz, federführend für alle an der Vereinbarung teilnehmenden Krankenkassenverbände. „Das steigert das Risiko eines Rückfalls und führt immer wieder zum so genannten Drehtüreffekt im Krankenhaus, wenn nämlich Patienten, die kürzlich erst entlassen wurden, abermals stationär für eine Entzugsmaßnahme aufgenommen werden müssen.“
Besser verzahnt - besser versorgt
Saskia Wollny, Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, ergänzt: „Gemeinsam mit den teilnehmenden Krankenhäusern wollen wir erreichen, dass mehr medizinisch notwendige Sucht-Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch genommen werden und dass Suchtkranke auch schneller als bisher wieder in das Arbeitsleben integriert werden können. Dafür beschleunigen wir das Antragsverfahren und verbessern die Versorgung der Versicherten durch eine stärkere Verzahnung der Versorgungsbereiche.“
Krankenhaus organisiert alles
„Dreh- und Angelpunkt ist das Krankenhaus“, so Friedrich W. Mohr, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz. „Hier wird alles organisiert: vom Reha-Antrag über die Abstimmung mit den Rehabilitationsträgern und der aufnehmenden Reha-Einrichtung bis hin zur nahtlosen Verlegung vom Krankenhaus in die Suchteinrichtung. Wesentlich ist dabei die begleitete Anreise durch einen Mitarbeiter der Suchteinrichtung oder einer Suchtberatungsstelle. Dies stellt sicher, dass alle Patienten auch tatsächlich ohne Umwege in der Rehabilitation ankommen.“
Was ist neu am Verfahren?
Mit dem Nahtlosverfahren soll die Versorgung Abhängigkeitskranker bundesweit optimiert werden. Durch eine effektive Organisation der Anschlussversorgung sollen die Versorgungsbereiche (Krankenhaus, Rehabilitation, Suchtberatungsstellen) enger miteinander verzahnt werden. Hiervon profitieren Betroffene, die bei den beteiligten Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern versichert sind. Für das Nahtlosverfahren wurden auf Bundesebene Handlungsempfehlungen verabschiedet, deren konkrete Umsetzung nun auf Landesebene in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht wurde.