Wer als Rentner eine Steuererklärung für das Jahr 2017 abgeben muss, erhält von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz eine Be-scheinigung über die Höhe der Rente und der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2017. Diese Angaben werden für die Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ benötigt.
Ein Anruf genügt
Ein Anruf unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 genügt und die Bescheinigung kommt per Post. Auch im Internet kann sie unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de („Services - Online-Dienste - Versicherungsunterlagen anfordern und einsehen“) bestellt werden. Dazu braucht man seine Versicherungsnummer.
Welche Grenzwerte gibt es?
Viele Rentner müssen keine Steuern zahlen. Wer 2017 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen, wenn die Bruttorente höher als rund 14 000 Euro jährlich ist (bei Verheirateten sind es 28 000 Euro) oder wenn zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden.
Die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ informiert übersichtlich und verständlich zum Thema. Sie ist kostenlos und kann bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Öffentlichkeitsarbeit, 67340 Speyer (Telefon: 06232 17-2034, E-Mail: presse@drv-rlp.de) angefordert werden.
Wer gibt Auskünfte?
Auskünfte zu konkreten steuerlichen Fragen geben nur die Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater.