Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, und einen Angehörigen pflegen, können ihre Rente erhöhen, wenn sie sich für eine Teilrente anstelle einer Vollrente entscheiden.
Teilrente wählen
Seit Juli 2017 können Rentner bei einer Teilrente zwischen 10 bis 99 Prozent der vollen Altersrente wählen. Wer einen Angehörigen pflegt und nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilrente von zum Beispiel 99 Prozent bezieht, wird automatisch versicherungspflichtig in der Rentenversicherung, die Beiträge zahlt die Pflegekasse.
Wie erhöht sich die Rente?
Wie die Beiträge die Rente erhöhen, hängt vom Pflegegrad und der gewählten Leistung aus der Pflegeversicherung ab. Zurzeit erhöht sich die Rente monatlich zwischen 5,66 Euro (bei Pflegegrad 2 und Sachleistung) und 29,94 Euro (bei Pflegegrad 5 und Pflegegeld) für ein Jahr Pflege. Ein Beispiel: Die Regelaltersrente beginnt am 1. Juni 2018 und beträgt 550 Euro. Eine Altersteilrente von 99 Prozent beträgt 544,50 Euro, verringert sich also zunächst um 5,50 Euro. Bei Pflegegrad 5 des Pflegebedürftigen und Pflegegeld erhöht sich die Rente zum nächsten Juli um 29,94 Euro. Die geringe Einbuße bei der Rente wird also schon bei der nächsten Rentenanpassung durch eine höhere Rente ausgeglichen.
Volle Altersrente jederzeit wieder möglich
Der Rentner kann selbstverständlich jederzeit oder spätestens wenn die Pflege endet wieder die volle Altersrente beantragen.