Mit dem Beginn einer Ausbildung oder eines Dualen Studiums bekommen viele junge Menschen erstmals Post von der Deutschen Rentenversicherung. Sie erhalten ihren Sozialversicherungsausweis mit ihrer persönlichen Versicherungsnummer. Diese gilt ein Leben lang. Deshalb ist es wichtig, alle Daten genau zu überprüfen und das Dokument sorgfältig aufzubewahren. Sind die Angaben darin nicht korrekt, sollte man dies der Rentenversicherung unbedingt mitteilen.
Kommt automatisch bei erster Beschäftigung
Wer erstmals eine Beschäftigung beginnt, erhält automatisch - ohne eigenen Antrag - seinen Sozialversicherungsausweis zugesandt. So ist sicher, dass alle Beschäftigungszeiten auf dem eigenen Rentenkonto festgehalten werden, aus dem später die Rente berechnet wird.
Was geschieht bei Verlust?
Wer den Sozialversicherungsausweis verliert, kann bei seiner Krankenkasse einen neuen beantragen. Und wer mehrere Versicherungsnummern hat, muss dies seinem Rentenversicherungsträger melden, weil jeder Versicherte nur eine einzige haben darf.
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