Die Renten steigen zum 1. Juli um 3,22 Prozent. Damit erhöhen sich auch die Freibeträge für eigenes Einkommen bei den Hinterbliebenenrenten.
Die neuen Freibeträge
Die neuen Freibeträge liegen ab Juli bei monatlich 845 Euro (bisher 819 Euro), für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöhen sie sich um 179 Euro. Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner können also über ein höheres Nettoeinkommen verfügen, ohne dass sich dies auf die Hinterbliebenenrente auswirkt. Waisen können zu ihrer Waisenrente unbegrenzt dazu verdienen.
Hinzuverdienstgrenze von 6 300 Euro unverändert
Die mit dem Flexirentengesetz eingeführte einheitliche Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten und vorzeitigen Altersrenten bleibt unverändert. Bis zu 6 300 Euro kann jährlich hinzuverdient werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie sich der Verdienst auf die Monate verteilt. Bei einem höheren Verdienst, gibt es eine Teilrente, die individuell berechnet wird. Unbegrenzt hinzuverdienen dürfen weiterhin nur Altersrentner, die ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben.