Sie ist wenig bekannt, die Erziehungsrente. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz zahlte 2017 nur 212 Erziehungsrenten. Grund dafür ist, dass Betroffene oft nicht wissen, dass sie beim Tod des früheren Ehegatten eine Erziehungsrente aus der eigenen Versicherung bekommen können.
Wer kann eine Erziehungsrente bekommen?
Eine Erziehungsrente kann der geschiedene Ehepartner nach dem Tode des früheren Ehepartners erhalten, wenn er ein Kind unter 18 Jahren erzieht. Über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus, gibt es die Erziehungsrente nur, wenn das Kind behindert ist. Der überlebende Ehepartner darf nicht wieder geheiratet haben und muss mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Scheidung muss nach dem 30. Juni 1977 gewesen sein.
Warum gibt es die Erziehungsrente?
Ziel der Erziehungsrente ist, den weggefallenen Unterhalt auszugleichen. Denn wer geschieden ist und Kinder hat, steht oft vor finanziellen Problemen, wenn der frühere Ehepartner plötzlich stirbt und die Unterhaltszahlungen wegfallen.