Wer seit Januar eine Erwerbsminderungsrente erhält, profitiert von einer längeren Zurechnungszeit und bekommt dadurch eine höhere Rente. Denn die Zurechnungszeit wird ab Jahresbeginn um mehr als drei Jahre auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben.
Zurechnungszeit verlängert sich schrittweise
Mit der Zurechnungszeit wird die Versicherungszeit also verlängert. Versicherte werden so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Verdienst weiter gearbeitet. Auch in den kommenden Jahren verlängert sich die Zurechnungszeit schrittweise weiter, und zwar so wie auch die Altersgrenze für die Regelaltersrente auf 67 Jahre. Wer 2031 eine Erwerbsminderungsrente erhält, ist dann so gestellt als hätte er bis zum 67. Lebensjahr gearbeitet.
Wann gibt es Erwerbsminderungsrente?
Eine Erwerbsminderungsrente gibt es für Versicherte, die wegen langer Krankheit oder nach einem schweren Unfall aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.
54 000 Erwerbsminderungsrenten
Übrigens: Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz hat 2017 rund 54 000 Renten wegen Erwerbsminderung gezahlt. Die häufigste Ursache für eine solche Rente waren mit 35,7 Prozent psychische Erkrankungen.