Seit 1. Juli 2017 können Rente und Hinzuverdienst unter anderem durch stufenlose Teilrentenmodelle noch flexibler miteinander kombiniert werden. Außerdem können Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen schon im Alter ab 50 gezahlt werden. Zuvor war das erst ab 55 Jahren möglich.
Flexi-Rente ist beratungsintensiv
Wie groß das Interesse an der Flexi-Rente ist, zeigen die Beratungszahlen. 2017, dem Start der Flexi-Rente, gab es dazu 21.104 Beratungen, meist in intensiven persönlichen Beratungsgesprächen. Das waren 10,3 Prozent aller Beratungen. 2018 stiegen sowohl die Fallzahlen als auch die Quote auf 28.426 oder 13,4 Prozent. Auf ähnlichem Niveau liegen die Zahlen für die ersten sechs Monate des laufenden Jahres: 14.632 Beratungen entsprechen einer Quote von 12,8 Prozent. In rund zwei Drittel der Beratungen ging es um die Kombination von Rente und Hinzuverdienst während etwa ein Drittel auf die Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Abschlägen entfielen.
Zahl der Teilrenten wächst von niedrigem Niveau aus
Auch bei den Teilrenten registrieren wir ein wachsendes Interesse, das momentan noch auf einem niedrigen Niveau liegt. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 bezogen 246 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer eine Teilrente, zum 31. Dezember 2018 waren es 1.198 Teilrenten.
Interessant ist die Teilrente für Menschen, die eine Altersrente beziehen, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben – für die 1953 Geborenen liegt sie bei 65 Jahren und 7 Monaten. Bei einem Hinzuverdienst über der Freigrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr können Teilrente und Verdienst so miteinander kombiniert werden, dass es unter dem Strich keine finanziellen Nachteile gibt.
Mehr Beiträge zum Ausgleich von Abschlägen
Einen stärkeren Zufluss verzeichneten wir 2017 und 2018 bei den Beiträgen zum Ausgleich von Rentenabschlägen. Lag die Beitragssumme 2016, dem Jahr vor Einführung der Flexi-Rente, noch bei rund 1,2 Millionen Euro, hat sich dieser Wert 2017 auf 2,5 Millionen Euro mehr als verdoppelt. 2018 waren es bereits 5,7 Millionen Euro. Im ersten Halbjahr 2019 hat sich der Zufluss auf 1,4 Millionen Euro abgeflacht. Nach unseren Erfahrungen werden diese Beiträge auch anlässlich von Vorruhestandsprogrammen der Wirtschaft gezahlt. Ebenso können steuerliche Gründe eine Rolle spielen.