Die meisten wissen es: Wer vorzeitig in Altersrente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Diese kann man aber ganz oder teilweise ausgleichen, wenn man zusätzlich Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt. Möglich ist das ab dem 50. Lebensjahr. Und das kann sich lohnen, denn der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung ist mit derzeit 18,6 Prozent geringer als vor 30 Jahren.
Höhe der Abschläge
Die Abschläge bei einer vorzeitigen Altersrente betragen 0,3 Prozent pro Monat. Bis zu 14,4 Prozent der Altersrente können es maximal sein - das aber für die gesamte Zeit des Rentenbezugs.
Besondere Rentenauskunft nötig
Wer plant, vorzeitig in Altersrente zu gehen und die Abschläge auszugleichen, benötigt von der Rentenversicherung eine besondere Rentenauskunft, die über alles informiert, was man dazu wissen muss. Zusätzlich sollte man vorher auf jeden Fall auch eine allgemeine Rentenauskunft anfordern, um zu sehen, ab wann Anspruch auf eine Altersrente besteht. Beide Rentenauskünfte können ganz einfach online auf www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de beantragt werden. Hier gibt es auch weitere Informationen zum Ausgleich von Rentenabschlägen.
Zusätzliche Beiträge erhöhen grundsätzlich die Rente
Übrigens: Sollte die Altersrente doch erst später beginnen oder vorher schon eine Erwerbsminderungsrente bezogen werden, erhöhen die ge-zahlten Beiträge grundsätzlich die Rente. Und außerdem können die Ausgleichszahlungen als Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Konkrete Auskünfte hierzu erteilen Lohnsteuerhilfevereine, Finanzämter und Steuerberater.