Waisen erhalten ihre Waisenrente jetzt auch dann, wenn Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst wegen der Corona-Pandemie nicht oder später als geplant beginnen. Das gilt ebenso, wenn zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wegen der Corona-Pandemie mehr als vier Monate liegen. Mit dem zweiten Sozialschutzpaket hat die Bundesregierung auch Waisen, die zwischen 18 und 27 Jahre alt sind, besser abgesichert. Das gilt rückwirkend für die Zeit ab Januar 2020.
Wichtig ist, dass die Waisen Nachweise vorlegen. Das sind zum Beispiel der Ausbildungsvertrag mit dem ursprünglichen und dem späteren Beginn, Schul- oder Arbeitgeberbescheinigungen, Bestätigungen des Freiwilligendienstes oder auch Bewerbungs- oder Ablehnungsschreiben.
Normalerweise endet eine Waisenrente bei volljährigen Waisen mit dem Ende von Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst. Ununterbrochen weitergezahlt wird sie nur, wenn die nächste Ausbildung innerhalb von vier Monaten beginnt.