Zum 1. Juli können sich Rentnerinnen und Rentner über eine deutliche Erhöhung ihrer Rente freuen. 3,45 Prozent mehr Rente gibt es dann.
Mehr hinzuverdienen zur Hinterbliebenenrente
Gleichzeitig steigen auch die Freibeträge für eigenes Einkommen bei Hinterbliebenenrenten ab Juli auf monatlich 902 Euro (bisher 872 Euro). Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöhen sie sich um 191 Euro. Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner können also über ein höheres Nettoeinkommen verfügen, ohne dass sich dies auf die Hinterbliebenenrente auswirkt. Waisen können zu ihrer Waisenrente übrigens unbegrenzt hinzuverdienen.
Seit März höhere Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten
Wer eine vorgezogene Altersrente erhält, kann wegen der Corona-Pandemie bis Ende des Jahres bis zu 44 590 Euro zur Rente hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Bisher lag die Grenze bei 6 300 Euro. Diese Hinzuverdienstgrenze gilt sowohl für Altersrentner, die neu in Rente gehen als auch für diejenigen, die bereits länger eine vorgezogene Altersrente erhalten. Ab 2021 gilt dann wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6 300 Euro im Kalenderjahr.
Unveränderte Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten
Bei Renten wegen Erwerbsminderung ändert sich nichts beim Hinzuverdienst. Bis zu 6 300 Euro kann jährlich hinzuverdient werden. Wie sich der Verdienst auf die Monate verteilt, ist unerheblich. Bei einem höheren Verdienst, gibt es eine Teilrente, die individuell berechnet wird.
Unbegrenzt hinzuverdienen dürfen nur Altersrentner, die ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben.