Wer als Selbständiger im Ausland arbeitet und weiter in Deutschland sozialversichert sein möchte, braucht hierfür eine Bescheinigung. Diese A1-Bescheinigung kann man jetzt digital über das Portal sv.net unter https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ beantragen. Ein Papierformular gibt es für Selbständige künftig nicht mehr.
Deutsches Sozialversicherungsrecht gilt weiter
Die A1-Bescheinigung benötigen Selbständige, wenn sie vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich arbeiten. Damit wird bestätigt, dass auch während der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt, unabhängig davon, ob in Deutschland Versicherungspflicht in der Sozialversicherung besteht.
Neu: Betriebsnummer nicht mehr notwendig
Neu ist: Auch Solo-Selbständige ohne Betriebsnummer können nun die A1-Bescheinigung über Sv.net beantragen. Bisher war eine Anmeldung über dieses Portal nur mit Betriebsnummer möglich.
Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu sind zusammengefasst unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Arbeiten-im-Ausland/a1_bescheinigung_faq_liste.html