Wer im Sommer eine praktische Ausbildung oder ein duales Studium beginnt, bekommt vorher zum ersten Mal Post von der Deutschen Rentenversicherung. Darin enthalten ist die persönliche Sozialversicherungsnummer.
Versicherungsnummer gilt ein Leben lang
Diese Sozialversicherungsnummer gilt ein Leben lang. Wechselt man den Arbeitgeber, muss man sie dem neuen Arbeitgeber vorlegen. Daher ist es wichtig, alle Daten genau zu überprüfen und das Dokument sorgfältig aufzubewahren. Sind Angaben nicht korrekt, muss man dies der Rentenversicherung mitteilen. Auch wer mehrere Sozialversicherungsnummern hat, muss dies melden. Denn über die Sozialversicherungsnummer werden alle Beschäftigungszeiten im Rentenkonto festgehalten und daraus wird später die Rente berechnet.
Sozialversicherungsnummer kommt automatisch
Die Sozialversicherungsnummer müssen Berufsanfänger nicht selbst beantragen. Sie wird automatisch zugesandt, wenn der Arbeitgeber seine neuen Nachwuchskräfte bei der gesetzlichen Krankenversicherung anmeldet. Mehr Tipps zum Start ins Berufsleben gibt es auf www.rentenblicker.de.
Was tun bei Verlust?
Wer die Sozialversicherungsnummer verliert, kann bei seinem Rentenversicherungsträger oder seiner Krankenkasse eine neue beantragen.
Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und hier im Internet.