Auch Rentnerinnen und Rentner müssen bis zum 31. Juli ihre Steuererklärung für 2021 abgeben. Von der Deutschen Rentenversicherung haben sie dazu bereits Anfang des Jahres ihre Rentenbezugsmitteilung 2021 erhalten. Diese bescheinigt die Höhe der Rente und der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2021 - Angaben für die Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“.
Bescheinigung jetzt noch anfordern
Wer Anfang des Jahres keine Rentenbezugsmitteilung für 2021 erhalten hat, kann diese jetzt noch unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung oder unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 480 16 anfordern. Dazu braucht man nur die Versicherungsnummer. Zugeschickt wird sie dann per Post.
Steuererklärung wird einfacher
Die Daten zum Rentenbezug hat die Rentenversicherung Anfang des Jahres auch an die Finanzämter übermittelt. Das macht die Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner einfacher, da sie die Werte nicht mehr selbst in die entsprechenden Vordrucke eintragen müssen. Noch einfacher wird es, wenn sie das neue Portal www.einfach.elster.de der Finanzämter für ihre Steuererklärung nutzen können. Bei Fragen dazu, sollte man sich an sein Finanzamt wenden.
Nicht jeder Rentner muss Steuern zahlen
Übrigens müssen viele Rentner keine Steuern zahlen. Wer 2021 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen, wenn die Bruttorente höher als rund 14 000 Euro jährlich ist (bei Verheirateten sind es 28 000 Euro) oder wenn zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden. Auskünfte zu steuerlichen Fragen geben die Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater.