Deutsche Rentenversicherung

Für Schulausbildung Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen

Datum: 01.06.2022

Wer nach dem 16. Lebensjahr die Schule besucht oder studiert hat, kann für einen Teil dieser Zeiten freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Damit ist es möglich, Lücken im Rentenkonto zu schließen, Mindestversicherungszeiten zu erfüllen und die Rente zu erhöhen.

Lücken im Rentenkonto durch Schulausbildung

Bereits früh können erste Lücken im Rentenkonto entstehen, denn bei einer schulischen Ausbildung werden - anders als bei betrieblichen Ausbildungen - keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Im Rentenkonto werden für schulische Ausbildungsjahre lediglich ab dem 17. Lebensjahr bis zu acht Jahre als Anrechnungszeiten berücksichtigt.

Beiträge nachzahlen

Nur bis zum 45. Lebensjahr können Versicherte mit freiwilligen Beiträgen diese Lücken wegen Schulausbildung schließen. Möglich ist das für Zeiten einer schulischen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr, für eine länger als acht Jahre dauernde Fach- oder Hochschulausbildung nach dem 17. Lebensjahr, sowie für Zeiten, in denen man nach Abschluss eines Studiums noch immatrikuliert war.

Voraussetzung ist, dass für diese Monate keine Beitragszeiten, z. B. durch einen versicherungspflichtigen Minijob, oder Anrechnungszeiten im Rentenkonto berücksichtigt werden.

Gezahlt werden kann jeder Betrag zwischen dem aktuellen Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1 311,30 Euro.

Konto prüfen und beraten lassen

Wer sich für eine Nachzahlung interessiert, sollte auf jeden Fall die im Versicherungskonto gespeicherten Daten prüfen und sich bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Speyer, Kaiserslautern, Mainz, Bad Kreuznach, Tier, Koblenz oder Andernach beraten lassen. Einen Beratungstermin kann man telefonisch direkt bei der Beratungsstelle vereinbaren. 

Beantragen kann man die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten mit dem Formular V0080 über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung auf www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag