Energiepreispauschale kommt automatisch
Rentnerinnen und Rentner erhalten die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro bis Mitte Dezember in einer Einmalzahlung. Dazu ist kein Antrag erforderlich - sie kommt automatisch. Allerdings wird sie nicht mit der laufenden Rente ausgezahlt, sondern als gesonderte Zahlung. Wer Ende Dezember zum ersten Mal eine Rente bekommt, erhält die Pauschale erst Anfang 2023.
Gezahlt wird sie an alle Rentnerinnen und Rentner, die am 1. Dezember eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente erhalten und in Deutschland wohnen.
Mehrmalige Auszahlung ist möglich
Rentnerinnen und Rentner, die gleichzeitig erwerbstätig sind und im September die Energiepreispauschale schon einmal erhalten haben, bekommen sie im Dezember nochmals. Auch Ehepaare, die beide eine Rente erhalten, bekommen den Betrag zweimal. Wer allerdings mehrere Renten bezieht, zum Beispiel eine Altersrente und eine Witwenrente, bekommt die 300 Euro nur einmal.
Steuerpflichtig und sozialabgabenfrei
Wer als Rentner steuerpflichtig ist, muss auch die Energiepreispauschale bei der Steuererklärung angeben. Sozialabgaben sind nicht zu zahlen.
Was tun, wenn die Zahlung nicht kommt?
Sollte die Zahlung nicht kommen, kann diese zwischen dem 9. Januar und 30. Juni 2023 nachträglich beantragt werden. Der Antrag ist immer bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu stellen.
Weitere Infos
Weitere Infos zur Energiepreispauschale für Rentner/innen gibt es hier.
Bei Fragen kann man sich auch an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 zu errreichen.