Die meisten Rentnerinnen und Rentner haben die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro inzwischen als gesonderte Zahlung auf ihrem Konto.
Anfang Januar 2023 wird sie noch an diejenigen Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt, die zum 1. Dezember 2022 erstmals einen Anspruch auf Rente haben.
Da eine Rente zum Monatsende ausgezahlt wird, erhalten sie ihre erste Rentenzahlung Ende Dezember und die Energiepreispauschale in einer gesonderten Zahlung erst im Januar 2023.
Was tun, wenn die Zahlung nicht kommt?
Für alle Rentnerinnen und Rentner gilt: Sollten sie die Zahlung nicht erhalten haben, kann diese zwischen dem 9. Januar und 30. Juni 2023 nachträglich beantragt werden. Der Antrag ist immer bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum zu stellen.
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Weitere Infos
Wichtige Informationen und Antworten auf häufige Fragen zum Thema gibt es hier im Fragen-Antworten-Katalog.
Auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beantwortet Fragen zur Energiepreispauschale. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 zu errreichen.