Bessere Chancen auf eine erfolgreiche Rückkehr in den Beruf gibt es jetzt für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner. Seit Anfang des Jahres können sie auf Probe arbeiten oder eine bereits ausgeübte Tätigkeit ausweiten ohne Nachteil für ihre Rente.
Rente und Arbeit besser miteinander kombinieren
Möglich ist das Arbeiten auf Probe grundsätzlich bis zu sechs Monaten, im Einzelfall aber auch länger oder kürzer. Rente und Arbeit sind so besser miteinander zu kombinieren und der Weg zurück ins Berufsleben wird leichter. Das ist wichtig, denn häufig sind Erwerbsminderungsrenten zeitlich befristet. Mit der Arbeit auf Probe können Betroffene frühzeitig testen, wie fit sie sind und was im Beruf noch möglich ist.
Ist der Arbeitsversuch erfolgreich und wird die Erwerbstätigkeit auf Dauer ausgeübt, prüft die Rentenversicherung, ob die Rente weiterhin zu zahlen ist oder diese wegfallen kann.
Keine Rückzahlung mehr
Positiv für die Betroffenen ist auch, dass die während des Arbeitsversuchs erhaltenen Rentenzahlungen nicht mehr zurückzuzahlen sind. Das war bisher nicht so. Wer bisher eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat, konnte nicht zurück in den Job, ohne den Rentenanspruch aufs Spiel zu setzen. Folge war oft, dass bereits erhaltene Rentenzahlungen zurückgezahlt werden mussten.
Rentenversicherung vorab informieren
Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die sich für diese neue Möglichkeit interessieren, sollten ihren Rentenversicherungsträger über den zeitlichen Umfang, die Art der Tätigkeit und den voraussichtlichen Verdienst vorab informieren. Denn wie bisher wird das Arbeitseinkommen auf die Rente angerechnet und es sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt diese zurzeit mindestens bei rund 37.117 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es rund 18.558 Euro jährlich.