18. Mai: Tag der Selbstverwaltung

Engagement für sozialen Ausgleich und Mitgestaltung

Datum: 13.05.2026

Am 18. Mai ist der Tag der Selbstverwaltung. Gewürdigt wird an diesem Tag die erste Sozialwahl nach dem Zweiten Weltkrieg, die am 18. Mai 1953 stattfand. Seitdem entscheiden Versicherte und Arbeitgebende wieder selbst darüber, wer in den Parlamenten der Sozialversicherungsträger ihre Interessen vertritt. 

In Rheinland-Pfalz seit 1947 mit Verfassungsrang

Bereits am 18. Mai 1947 wurde die soziale Selbstverwaltung in Rheinland-Pfalz in die Landesverfassung aufgenommen. In Artikel 53 Absatz 4 heißt es: „Sozial- und Arbeitslosenversicherung unterstehen der Selbstverwaltung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.“ Myriam Lauzi ist Vorsitzende des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz und im Hauptberuf Abteilungsleiterin Soziales und Gesundheit beim DGB Rheinland-Pfalz/Saarland. Sie betont: „Es ist gut, dass die soziale Selbstverwaltung in Rheinland-Pfalz Verfassungsrang genießt. Gerade in einer Zeit, in der vieles in Frage gestellt wird, brauchen wir die starke Stimme der Selbstverwaltung, die eine gerechte soziale Absicherung der Menschen mitgestalten kann.“ 

150 Menschen engagieren sich ehrenamtlich

Bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz sind zurzeit 150 Menschen ehrenamtlich in der Selbstverwaltung aktiv. Als Mitglieder von Vertreterversammlung und Vorstand entscheiden sie mit bei Finanzen und Vermögen, Reha oder Prävention, den trägereigenen Reha-Kliniken, Organisation oder Personal. „Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringen hier ihre unterschiedlichen Perspektiven ein, verfolgen dabei aber dasselbe Ziel: eine leistungsfähige gesetzliche Rentenversicherung in unserem Bundesland,“ sagt Franziska Bliewert, Vorsitzende der Vertreterversammlung des rheinland-pfälzischen Rentenversicherungsträgers und hauptamtlich Justiziarin und stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Landesvereinigung Rheinland-Pfälzischer Unternehmerverbände e.V. 

Aktive für Versicherte und Rentner

Gerade als Mitglieder der Widerspruchsausschüsse setzen sich die Selbstverwalter für Versicherte, Rentnerinnen und Rentner direkt ein. Denn sie klären strittige Fälle, wenn Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgebende gegen Entscheidungen der Verwaltung Widerspruch einlegen. Die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater stehen Versicherten, Rentnerinnen und Rentnern als Ansprechpersonen in den Landkreisen und Städten in Rheinland-Pfalz bei Fragen zu Reha und Rente zur Verfügung.