Soziale Selbstverwaltung heißt: Mitgestalten im Sinne demokratischer Prinzipien durch Versicherte, Rentnerinnen und Rentner, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Quelle:Deutsche Rentenversicherung Rheinland-PfalzDie Vertreterversammlung kommt zwei Mal im Jahr im Plenum zusammen
Verantwortung übernehmen
Versicherte, Rentnerinnen und Rentner, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wählen alle 6 Jahre bei den Sozialversicherungswahlen ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane. Die letzte Sozialwahl fand am 31. Mai 2023 statt.
Über ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter nehmen sie in den Selbstverwaltungsorganen – Vertreterversammlung und Vorstand – ihre Verantwortung für die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz wahr. Damit steht ehrenamtliche Selbstverwaltung für bürgerschaftliches Engagement und einen Interessenausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Beteiligt an wichtigen Entscheidungen
In Zusammenarbeit mit der hauptamtlichen Geschäftsleitung nimmt die Selbstverwaltung die Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in eigener Verantwortung wahr. So sind die Sozialpartner an allen grundlegenden finanziellen, personellen und organisatorischen Entscheidungen beteiligt. Die ehrenamtlichen Mitglieder von Vertreterversammlung und Vorstand achten auf wirtschaftliche, bürgerfreundliche und unbürokratische Verwaltungsabläufe. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass wir nach Recht und Gesetz handeln und die finanziellen Mittel wirtschaftlich und sparsam verwenden.
Im Video
Am 29. September 2023 kamen die in der Sozialwahl 2023 neu gewählten Selbstverwaltungsmitglieder erstmals in der Vertreterversammlung zusammen. Sie wählten die Vorstands- und die Ausschussmitglieder. Ein Videobericht.
Nachbericht Vertreterversammlung am 29. September 2023