Alles, was Sie für die Antragsaufnahme wissen müssen, wird in Grund- und Aufbauseminaren vermittelt. Seit mehr als 40 Jahren bietet die Deutsche Rentenversicherung bundesweit Grund- und Aufbauseminare für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versicherungsämter und Gemeindeverwaltungen an. Die darin angebotenen Seminarthemen orientieren sich an der aktuellen Gesetzgebung sowie den damit einhergehenden Verwaltungsabläufen. Neben theoretischen Kenntnissen erhalten Sie anhand von Musterfällen die Möglichkeit, praxisorientiert die für die Antragsaufnahme erforderlichen Kenntnisse zu erwerben.
Bei Ihrem Besuch der Grund- und Aufbauseminare sollten Sie unbedingt die vorgegebene Reihenfolge beachten, da die einzelnen Seminare aufeinander aufbauen. In den Grundseminaren (1. Woche von 2) und (2. Woche von 2) vermitteln wir Ihnen das für Ihre Tätigkeit für die Deutsche Rentenversicherung erforderliche Grundwissen. Im Aufbauseminar 1 werden spezielle die Rentenversicherung betreffende Themen vertieft angeboten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versicherungsämter und Gemeindeverwaltungen, die sich ausschließlich mit Angelegenheiten der Rentenversicherung beschäftigen und deshalb über herausgehobene Anforderungen verfügen, haben die Gelegenheit, am Aufbauseminar 2 teilzunehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch der Besuch des Aufbauseminares 1 in den letzten 2 Jahren.
Zuzüglich zu zwei ausführlich zu behandelnden Hauptthemen (jeweils ein Thema aus dem Versicherungs- und Beitragsrecht sowie aus dem Leistungsrecht Rente) erhalten Sie die Gelegenheit, offene Fragen mit den Dozenten zu erläutern. Dazu wird eine Abfrage bereits bei Übersendung der Einladung erfolgen.