Deutsche Rentenversicherung

Frist für freiwillige Rentenbeiträge beachten!

Nur noch bis 31. März 2025 sind freiwillige Beiträge für 2024 möglich.

Datum: 20.02.2025

Wer noch rückwirkend für das Jahr 2024 freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten möchte, muss dies in den nächsten Wochen tun, denn die Frist läuft am 31. März 2025 ab. Freiwillige Beiträge können Personen einzahlen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind.

Diese Beiträge können sich lohnen, um Lücken im Versicherungskonto zu schließen, die Wartezeit für eine Altersrente oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Reha-Leistungen zu erfüllen. Dies ist beispielsweise interessant für selbstständig Tätige, Beamtinnen und Beamte sowie Hausfrauen bzw. Hausmänner. Auch Altersvollrentner können bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die Beiträge zahlen, um ihre Altersrente weiter zu erhöhen. 

Wer sich freiwillig versichern möchte, muss zunächst - vor der erstmaligen Zahlung - bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Antrag stellen. Dies ist entweder in unseren Auskunfts- und Beratungsstellen oder bequem mit dem Vordruck (V0060) über unsere Online-Services möglich. 

Für eine nachträgliche Zahlung für das Jahr 2024 sind die Anzahl von einem bis zwölf Monate und die Höhe in folgendem Rahmen frei wählbar: mindestens 103,42 Euro und höchstens 1.404,30 Euro pro Monat. Wichtig ist, auf der Überweisung die Versicherungsnummer, den Verwendungszweck „freiwillige Beiträge“ und den Zeitraum anzugeben, für den eingezahlt wird.

Weitere Informationen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800