Die DRV Bund im Wandel: Transformation braucht Investition
Stellungnahme zum aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofes vom 29. Mai 2026.
Datum: 29.05.2026
Zum aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofes im Rahmen einer Kontrollprüfung zur Inanspruchnahme externer Beratung bei der Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt die DRV Bund wie folgt Stellung:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund befindet sich in einem tiefgreifenden Transformationsprozess. Als eine der größten Sozialversicherungen Deutschlands gilt es sich gleichzeitig digital zu modernisieren, steigenden Sicherheitsbedarfen und regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, wachsende Antragszahlen zu bewältigen und den demographischen Wandel in der eigenen Belegschaft zu managen. Das erfordert in bestimmten Bereichen auch externe Expertise. Sie unterstützt dabei, neue Ansätze zu entwickeln und interne Kompetenzen zu ergänzen. Nur so kann es gelingen, in einem stark dynamischen Umfeld auch künftig den Erwartungen der Bevölkerung gerecht zu werden und die Bearbeitung von Anträgen und Anliegen der Versicherten, der Rentnerinnen und Rentner sowie der Beitragszahlenden in gewohntem Maße sicherzustellen und weiterzuentwickeln.
Mit den eingeleiteten Maßnahmen und Strategien stellt sich die Deutsche Rentenversicherung Bund für die Zukunft auf und leistet so ihren Beitrag zu Bürokratieabbau und Digitalisierung. Dabei wurden keine Gelder für überflüssige Beratungsleistungen ausgegeben, sondern in einen notwendigen Veränderungsprozess investiert.
Mit den Prüfungsergebnissen des Bundesrechnungshofes zu externen Beratungsleistungen hat sich die DRV Bund bereits intensiv auseinandergesetzt und verschiedene Maßnahmen erarbeitet, die bereits schrittweise implementiert wurden. So wurde beispielsweise der verbindliche, hausweite Prozess für die Vergabe von Beratungsleistungen weiterentwickelt und ein Kompetenzcenter für Wirtschaftlichkeitsuntersuchung eingerichtet. Das Bundesamt für Soziale Sicherung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben als Aufsichtsinstanzen die ergriffenen Maßnahmen begleitet und anerkannt.
Die Beratungsleistungen, die der Bundesrechnungshof in seinem aktuellen Prüfbericht untersucht hatte, wurden in den Jahren 2020-2025 vergeben, und damit noch vor der Implementierung dieser neuen Prozesse.
Das Verfahren beim Rechnungsprüfungsausschuss wurde ohne weitere Prüfaufträge abgeschlossen und wird Bestandteil der Haushaltsaufstellung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt die Ergebnisse und Hinweise des Bundesrechnungshofes zum Anlass, um den Prozess der Beschaffung von externen Beratungsleistungen zu verbessern und weiterzuentwickeln. So greift die Deutsche Rentenversicherung Bund den Vorschlag des Bundesrechnungshofs auf, die Transparenz im Rahmen der Haushaltsaufstellung weiter zu stärken.
Systemgestützte Auswertungs- und Steuerungsmechanismen, mit denen Beratungsleistungen im Plan- und Ist-Verlauf besser nachvollzogen werden können, wurden bereits aufgebaut. Ergänzend wird die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Berichtsform etablieren, die Leistungs-, Vertrags- und Finanzdaten konsistent zusammenführt und damit eine noch transparentere Darstellung der Ausgaben ermöglicht. Ziel ist es dabei, die erforderlichen Informationen möglichst automatisiert bereitzustellen und gleichzeitig den administrativen Aufwand gering zu halten.