Die Sozialversicherung in Deutschland verdankt ihre Stabilität und Zuverlässigkeit nicht zuletzt den vielen hundert Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern; diese lenken und kontrollieren– ehrenamtlich – die Versicherungsträger.
Daran erinnern anlässlich der diesjährigen Woche des bürgerschaftlichen Engagements (vom 9. bis zum 18. September) die Versichertenparlamente der Deutschen Rentenversicherung Bund und der im Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) zusammengeschlossenen Krankenkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK. Sie verweisen zugleich auf die bevorstehende Sozialwahl im Mai 2023, in denen Versicherte und Arbeitgeber ihre Vertreterinnen und Vertreter in der Sozialen Selbstverwaltung neu bestimmen werden.
„Die Versichertenparlamente der Rentenversicherung und der Krankenkassen sind ein hervorragendes Beispiel für bürgerschaftliches Engagement, das vielen Millionen Menschen zugutekommt“, erklärt Rüdiger Herrmann, Alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber setzen sich gemeinsam ein für die Festigung und Weiterentwicklung unserer Sozialversicherung. In unserem Sozialstaat entscheiden nicht einzelne Unternehmensführungen oder der Staat allein, wie die soziale Absicherung ausgestaltet wird.“ Es seien vielmehr die Betroffenen selbst, die über die gewählte Selbstverwaltung mitbestimmen, Entwicklungen beeinflussen und die Interessen von Versicherten und Beitragszahlern zu Gehör bringen. „Die Soziale Selbstverwaltung ist ein Pfeiler unseres Sozialstaates, und wir als Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter setzen uns mit ganzer Kraft dafür ein, dass das so bleibt“, so Herrmann weiter.
„Damit die Soziale Selbstverwaltung ihre Rolle als Interessenvertretung für Versicherte und Beitragszahler wahrnehmen kann, braucht es Beständigkeit in der Arbeit und Erfahrung, aber auch regelmäßige Erneuerung“, erklärt Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des vdek. „Daher ist die Sozialwahl 2023 ein wichtiger Meilenstein. Die Versicherten selbst entscheiden mit ihrer Stimmabgabe, wer ihre Interessen in den kommenden sechs Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Ersatzkassen vertreten wird. Die Wählerinnen und Wähler geben ihren Versichertenparlamenten dabei die demokratische Legitimation, über die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Sozialversicherung zu entscheiden.“
Gemeinsam appellieren die beiden Selbstverwalter an die Versicherten, durch eine Stimmabgabe und damit eine hohe Wahlbeteiligung bei der Sozialwahl das Prinzip der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung zu bekräftigen. „Auch die Stimmabgabe selbst ist ein Akt des bürgerschaftlichen Engagements!“, betont Uwe Klemens. Wer sein Stimmrecht wahrnimmt, stärkt zugleich die Soziale Selbstverwaltung insgesamt, ergänzt Rüdiger Herrmann. „Meine Bitte an unsere Versicherten lautet deshalb: Informieren Sie sich, und sprechen Sie mit den Menschen in Ihrer Umgebung darüber, was Soziale Selbstverwaltung bedeutet und was sie leistet. Nehmen Sie im nächsten Jahr an der Wahl teil! Tragen wir gemeinsam dazu bei, dass die Sozialwahl 2023 zu einem vollen Erfolg wird!“