In der Rentenversicherung mitdenken und mitentscheiden
Die BfA DRV-Gemeinschaft verfügt über einen großen Sachverstand in allen Fragen der Sozialversicherung.
Wer wir sind
Wir setzen uns seit über 60 Jahren für die Interessen der Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden der Deutschen Rentenversicherung ein. Unabhängig von Parteien und Gewerkschaften. Als stärkste Kraft in der Vertreterversammlung und im Vorstand der DRV Bund stellen wir den Vorstandsvorsitzenden und den Vorsitzenden der Vertreterversammlung.
Wofür wir stehen
- Erhalt leistungsbezogener und umlagefinanzierter Renten
- Finanzierung der Renten zu gleichen Teilen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Haltelinien für eine Untergrenze im Rentenniveau und eine Obergrenze der Beiträge
- Rentenerhöhungen entsprechend der Gehaltsentwicklung
- Stärkung der Prävention und Rehabilitation
- Einen flexiblen Rentenbeginn
- Steuermittel für gesamtgesellschaftliche Aufgaben
Was uns auszeichnet
Wir haben die fachliche Kompetenz, die es uns in besonderer Art und Weise ermöglicht, die Interessen der Beitragszahler und Rentner wirkungsvoll zu vertreten. Wir stellen über 1000 Versichertenberater, die fachkundig eine versichertennahe Betreuung garantieren. Wir vertreten sachkundig die Interessen der Versicherten in den Widerspruchsausschüssen. Wir überlassen der Politik nicht allein das Handeln in der Sozialversicherung.
Zur Wahl in die Vertreterversammlung der DRV Bund stellen wir u.a. auf:
- Hans-Werner Veen, 70, Bottrop, Vorstandsvorsitzender
- Claudia Middendorf, 53, Dortmund, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen
- Rüdiger Herrmann, 63, Sonnenbühl,alt. Vorsitzender Vertreterversammlung
- Gabriele Saidole, 64, Solingen, Schriftführerin Vertreterversammlung
Weitere Informationen:
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Informationen zur Sozialwahl 2023
Die gesetzliche Sozialversicherung ist selbstverwaltet. Das heißt, Versicherte haben in den jeweiligen Versicherungen (Kranken-, Renten-. und Unfallversicherung) ihre eigenen Parlamente. Diese beschließen über den Haushalt, über die Gestaltung neuer Leistungen und berufen den Vorstand. Das Prinzip: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen.
Rente und Gesundheit - es geht um Ihre Zukunft
Mit ihrer Stimmabgabe stärken Versicherte und Rentner ihren ehrenamtlichen Vertretern in der Selbstverwaltung für ihre demokratische Arbeit den Rücken. Die Wahlberechtigten machen damit von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch. Bei der Sozialwahl geht es um ihre Rente, ihre Gesundheitsversorgung und damit auch um ihre Zukunft und die ihrer Kinder. Der Gesetzgeber hat die Sozialwahl als festen Bestandteil der Demokratie in Deutschland verankert. Sie ist seit 1953 bewährtes Modell des Interessenausgleichs und trägt damit zur Leistungsfähigkeit Deutschlands und zum sozialen Frieden bei.
Wahlschablone
Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können - wie bereits bei den vergangenen Sozialwahlen - mit einer Wahlschablone wählen.