Aktivrente: Keine Leistung der Rentenversicherung, sondern Steuerbonus
Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen zum Thema "Aktivrente"
Stand: 22. Januar 2026
Im Ruhestand freiwillig weiterarbeiten und dabei hinzuverdienen, ohne Steuern zu zahlen – so lautet das Konzept des am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Aktivrentengesetzes. Anders, als der Name vermuten lässt, ist die „Aktivrente“ keine zusätzliche Rentenart (wie beispielsweise die Altersrente) und somit auch keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Vielmehr handelt es sich dabei um einen Steuerbonus. Ansprechpartner bei Fragen sind deshalb die Finanzämter.
Zu steuerlichen Aspekten kann und darf die Deutsche Rentenversicherung keine verbindlichen Aussagen treffen. Das Wichtigste zum Gesetz aus Sicht der Rentenversicherung beantworten wir Ihnen aber gern hier.
Was bedeutet „Aktivrente“?
Die sogenannte „Aktivrente“ ist ein monatlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000 Euro, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten, die zwar schon die Regelaltersgrenze erreicht haben, aber trotzdem einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Damit will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten, um den Folgen des demografischen Wandels und dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken.
Wer kann die „Aktivrente“ nutzen?
Die „Aktivrente“ (Steuerbefreiung) kann von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt werden, sobald sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie bereits eine Rente erhalten, den Beginn der Rente aufschieben oder überhaupt Anspruch auf eine Rente haben.
Wann Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie mit dem Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung online ermitteln.
Nicht genutzt werden kann die „Aktivrente“ von Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Selbstständigen. Minijobber profitieren ebenfalls nicht vom Steuerbonus, können aber neben ihrem Minijob einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und dabei die „Aktivrente“ nutzen.
Bekomme ich weniger Rente, wenn ich die „Aktivrente“ nutze?
Nein, die „Aktivrente“ (Steuerbefreiung) hat keinen Einfluss auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie können den Steuerbonus nutzen und dadurch Geld sparen.
Was muss ich bei der „Aktivrente“ beachten?
Ein Hinzuverdienst bis zu 2.000 Euro im Monat ist steuerfrei (= „Aktivrente“). Allerdings müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Wer mehr als 2.000 Euro hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen.
Muss ich die "Aktivrente" beantragen?
Nein, die „Aktivrente“ (Steuerbefreiung) muss nicht beantragt werden. Der Freibetrag wird vom Arbeitgeber bei der Berechnung der Lohnsteuer automatisch berücksichtigt.
Wie lange gilt die „Aktivrente“?
Die „Aktivrente“ (Steuerbefreiung) ist zeitlich nicht begrenzt. Allerdings soll bis Ende 2029 festgestellt werden, „ob die Regelung tatsächlich zu einer höheren Erwerbsquote von Personen nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze geführt hat“, so die Gesetzesbegründung.
Weitere Informationen zum „Aktivrentengesetz“ stellt die Bundesregierung hier zur Verfügung:
Kabinett beschließt Gesetzentwurf Aktivrente | Bundesregierung
Arbeiten im Rentenalter: Welche Möglichkeiten gibt es noch?
Es gibt verschiede Möglichkeiten, im Ruhestand weiterzuarbeiten. Das kann sich positiv auf die eigene Rente auswirken.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und seinen Rentenbeginn verschiebt, erhält für jeden Monat weiterer versicherungspflichtiger Beschäftigung einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine Rente. Nach einem Jahr hat sich die Altersrente dadurch um 6 Prozent erhöht. Die weiter gezahlten Beiträge erhöhen zusätzlich die Rente.
Weitere Informationen und Beispiele finden Sie hier: Zahlt sich aus: Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
Wer bereits eine Rente erhält und trotzdem arbeitet, kann weiter Beiträge an die Rentenversicherung zahlen und dadurch seine Rente erhöhen. Weil das ab der Regelaltersgrenze nicht mehr selbstverständlich ist, muss der Arbeitgeber darüber informiert werden, dass er Beiträge abführen soll.
Mehr Informationen finden Sie in folgender Broschüre: Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen | Deutsche Rentenversicherung
Wer kann Fragen zur „Aktivrente“ beantworten?
Die Rentenversicherung ist, wie bereits erwähnt, nicht berechtigt, zu steuerlichen Aspekten zu beraten oder verbindliche Aussagen zu treffen.
Wenden Sie sich bei Bedarf deshalb bitte an die Finanzbehörden, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin oder die Lohnsteuerhilfevereine.