Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, muss nicht automatisch in Rente gehen. Eine Rente erhält nur, wer auch einen Antrag stellt. Wer seinen Rentenbeginn verschiebt und weiterhin eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, erhält für jeden Monat des späteren Rentenbeginns einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine Rente. Bei einem um ein Jahr verschobenen Rentenbeginn erhöht sich die Altersrente damit bereits um sechs Prozent. Darüber hinaus erhöht sich die Rente zusätzlich um die weiter gezahlten Beiträge.
Beispiel´Stand Januar 2024
Ein Durchschnittsverdiener in den alten Bundesländern (3.780 Euro pro Monat), der bei Erreichen der regulären Altersgrenze 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, würde aktuell eine monatliche Bruttorente in Höhe von 1.692 Euro erhalten. Schiebt er seinen Renteneintritt um zwei Jahre auf und arbeitet weiter, beliefe sich sein Rentenanspruch nach heutigen Werten auf 1.979 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um rund 17 Prozent.
Infos zur Altersgrenze
Wer sich mit Erreichen des regulären Rentenalters für den Bezug einer Rente entscheidet und nebenbei weiter einer Beschäftigung nachgeht, kann durch die Zahlung von Beiträgen seine Rente erhöhen. Hierfür müssen Rentnerinnen und Rentner ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass vom Gehalt Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen. Ab Juli des Folgejahres wird dann die erhöhte Rente gezahlt. Dabei gilt: Für die Rente, die sich aus den weiter gezahlten Beiträgen ergibt, wird ein Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat zwischen dem Erreichen des regulären Rentenalters und dem Beginn der höheren Rente gezahlt. Darüber hinaus erhöht sich die Rente zusätzlich um die weiter gezahlten Beiträge.
Beispiele Stand Januar 2024:
Clemens D. hat nach Erreichen der Regelaltersgrenze im Dezember 2022 neben seiner Rente im Jahr 2023 ein monatliches Einkommen in Höhe von 1.500 Euro erzielt. Hierauf hat er auch selbst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von monatlich 140 Euro gezahlt. Ab 1. Juli 2024 würde sich seine monatliche Rente daher nach heutigen Werten um rund 17 Euro erhöhen.
David E. hat nach Erreichen der Regelaltersgrenze im Dezember 2022 neben seiner Rente im Jahr 2023 einen Minijob mit einem monatlichen Verdienst von 520 Euro ausgeübt. Hierauf hat er auch selbst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von monatlich 18,72 Euro gezahlt. Ab 1. Juli 2024 würde sich seine Rente daher nach heutigen Werten um rund 6 Euro erhöhen.