Digitaler Meilenstein: Bundestag ermöglicht Online-Sozialwahlen

Datum: 05.12.2025

Die Sozialwahlen gehen online: Der Bundestag hat heute mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz den Weg für die digitale Stimmabgabe geebnet. Damit können Millionen Versicherte künftig wählen, ob sie ihre Stimme klassisch per Brief oder auch bequem und sicher online abgeben möchten.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und die Deutsche Rentenversicherung Bund begrüßen die Entscheidung als wegweisenden Schritt für eine digitale und bürgernahe Zukunft der Sozialwahlen. Die Sozialwahl ist eines der größten demokratischen Beteiligungsprojekte Deutschlands. Sie erhält damit einen modernen, zeitgemäßen Charakter. Bereits bei der Sozialwahl 2023 hatten die Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk erfolgreich ein Modellprojekt zur Online-Stimmabgabe durchgeführt. Jetzt schafft das neue Gesetz die Grundlage, um diese Option dauerhaft zu etablieren.

Ersatzkassen starten mit Vorbereitung der Online-Wahl

„Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber die Online-Wahl dauerhaft als Option für alle Sozialversicherungsträger ermöglicht hat“, sagt Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Ersatzkassenverbands. „Die Online-Stimmabgabe ist sicher, wie unser Modellprojekt gezeigt hat. Und sie entspricht den digitalen Alltagsgewohnheiten vieler Versicherter, insbesondere der jüngeren Generation. Das Gesetz schafft Klarheit, damit die Ersatzkassen jetzt mit den Vorbereitungen für die nächste Online-Sozialwahl 2029 beginnen können.“

Digitale Beteiligung stärkt demokratische Mitbestimmung

Auch die Deutsche Rentenversicherung Bund sieht in der digitalen Option einen Impuls für höhere Wahlbeteiligung und mehr Engagement. Rüdiger Herrmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund, erklärt: „Mit der gesetzlichen Verankerung der digitalen Stimmabgabe öffnen wir die Tür für mehr Beteiligung. Das stärkt die demokratische Mitbestimmung in der Sozialversicherung und öffnet den Zugang für neue, digitalaffine Generationen.“

Selbstverwaltung: Gelebte Demokratie im digitalen Zeitalter

Die Soziale Selbstverwaltung ist ein zentrales Element des deutschen Sozialversicherungssystems. Gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber entscheiden über Haushalte, Satzungsleistungen und die Verwendung von Beitragsgeldern. Auch Widerspruchsausschüsse und legitimierten Gremien.

Initiative „Mitreden!“ stärkt das Bewusstsein für Soziale Selbstverwaltung

Mit der gemeinsamen Informationskampagne „Mitreden! Bei Rente und Gesundheit“ machen die Ersatzkassen und die Deutsche Rentenversicherung Bund auf die Bedeutung der Sozialwahlen und das Engagement ihrer ehrenamtlichen Mitglieder aufmerksam. Ziel ist es, die soziale Selbstverwaltung und ihre Rolle für Demokratie und Teilhabe stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.sozialwahl.de sowie auf den Social-Media-Kanälen bei Instagram und LinkedIn.

Kontakt

Una Großmann 
Deutsche Rentenversicherung Bund 
Abteilung Kommunikation
Hohenzollerndamm 46 – 47
10713 Berlin
E-Mail: pressestelle@drv-bund.de

 

Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
E-Mail: presse@vdek.com