Inzidenzwerte, Hospitalisierungsraten, Impfdebatten – auch in den ersten Monaten des Jahres 2022 ist Corona ein bestimmendes Thema in den täglichen Nachrichten. Für viele Betroffene ist die Rückkehr zur Normalität mühsam.
„Von Post-COVID können auch Personen betroffen sein, bei denen die Erkrankung mild verlaufen war“, konstatiert Rüdiger Herrmann, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Sogar Menschen, die zwar infiziert waren, aber an sich selbst gar keine Symptome festgestellt hatten, sind betroffen. Viele klagen nun, Monate später, über Herzprobleme, Luftnot oder chronische Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Störungen des Geruchs- und Geschmacksempfindens. Mehr als 200 verschiedene Symptome sind bisher bekannt, und praktisch alle Organsysteme können betroffen sein.“
Auch die Seele leide: Angststörungen und depressive Verstimmungen gehörten zu den häufigen Symptomen von Post-COVID, berichtet Herrmann. Frauen seien von Post-COVID deutlich häufiger betroffen als Männer.
Für Betroffene bietet die Rentenversicherung eine passende Rehabilitation. Da das Post-COVID-Syndrom sehr unterschiedliche Krankheitsbilder vereint, unterbreitet die Rentenversicherung nicht eine, sondern viele verschiedene Therapieangebote, unter anderem in spezialisierten Reha-Kliniken etwa für Kardiologie, Neurologie oder Psychosomatik. Im Zentrum der Reha stehen Atemtherapien zusammen mit Ausdauer-, Bewegungs- und Krafttraining, Kreativ- und Ergotherapie, Psychotherapie sowie Gedächtnistraining.
„Nach einer akuten Krankenhausbehandlung ist in den Kliniken eine nahtlose Anschlussrehabilitation möglich“, erläutert Herrmann. „Von Post-COVID Betroffene können aber auch später eine Rehabilitation beantragen. In der Regel braucht es dafür einen Befundbericht vom behandelnden Fach- oder Hausarzt, der den Antrag der Versicherten ergänzt. Mittlerweile kann der Reha-Antrag auch problemlos online gestellt werden.“
Das Reha-Konzept ist interdisziplinär, der Behandlungsplan wird stets dem individuellen Krankheitsbild angepasst. „Das gesetzlich verbriefte Wunsch- und Wahlrecht stellt zudem sicher, dass die Versicherten auch bei der Auswahl der Einrichtung im Rahmen des Möglichen mitentscheiden können“, hebt Herrmann hervor. Aktuell stünden ausreichende Kapazitäten an Reha-Plätzen zur Verfügung. Sollte der Bedarf stark zunehmen, werde die Rentenversicherung rechtzeitig gegensteuern.
„Mit unseren Rehabilitationsangeboten tragen wir dazu bei, dass an Post-COVID erkrankte Menschen möglichst bald wieder ihren Beruf ausüben können“, erklärt Rüdiger Herrmann. „Das ist gut für die Betroffenen, die in ihren gewohnten Alltag zurückkehren können und Lebensqualität zurückgewinnen. Indem wir als Selbstverwaltung in der Rentenversicherung das nach Kräften fördern, erfüllen wir den Auftrag, den uns die Versicherten in der Sozialwahl gegeben haben.“