Renten steigen
Zum 1. Juli 2025 erhalten die Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Die diesjährige Rentenanpassung führt zu einer Erhöhung der Renten um 3,74 Prozent.
Die Rentenanpassung soll die Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner an der Lohnentwicklung der Beschäftigten sichern. Daher wird jedes Jahr zum 1. Juli der so genannte aktuelle Rentenwert neu bestimmt. Vereinfacht gesagt, wird die Höhe einer Rente nämlich wie folgt berechnet: Die von den Versicherten erworbenen Rentenanwartschaften, die als Entgeltpunkte bezeichnet werden, werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert.
Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer ungeminderten monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdienenden für ein Jahr entspricht. Die Bundesregierung legt ihn mit Zustimmung des Bundesrats jeweils zum 1. Juli eines Jahres fest.
Rentenwert wird angehoben
In diesem Jahr wird der aktuelle Rentenwert von 39,32 Euro auf 40,79 Euro angehoben. Ein so genannter Standardrentner mit einem durchschnittlichen Verdienst und 45 Beitragsjahren erhält somit eine um 66,15 Euro höhere Rente im Monat. Anders formuliert: Eine Rente von vormals 1.000 Euro beträgt ab 1. Juli 1.037,40 Euro.
Die Rentenanpassung erfolgt in diesem Jahr nach Mindestsicherungsniveau nach Maßgabe der Haltelinie von 48 Prozent. Das bedeutet, dass der neue aktuelle Rentenwert so festgelegt wird, dass das Rentenniveau das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent erreicht.
Grafik: Rentenanpassungen der vergangenen zehn Jahre in Hessen
Quelle:DRV Hessen
Auszahlung erfolgt automatisch
Das Plus auf dem Konto geht nicht bei allen Rentnerinnen und Rentnern zur gleichen Zeit ein. Wenn die Rente im April 2004 oder später begonnen hat, wird sie nachschüssig am Monatsende gezahlt. Die erhöhte Rente wird dann erstmals Ende Juli auf dem Konto der Rentnerinnen und Rentner sein. Wer bis März 2004 in Rente gegangen ist, erhält die Zahlung im Voraus. Die Rente für Juli erhält man also bereits Ende Juni. Die Überweisung erfolgt automatisch.
Über die Erhöhung ihrer Rente und den Zeitpunkt der Auszahlung werden die Rentnerinnen und Rentner mit der „Rentenanpassungsmitteilung“ informiert. Für den Versand der Rentenanpassungsmitteilungen und die Auszahlung der Renten ist der Renten Service der Deutschen Post AG zuständig.
Rentenanpassung 2025 nach Mindestsicherungsniveau
Rentenniveau
Das Rentenniveau, also das Sicherungsniveau vor Steuern, ist der Verhältniswert aus der verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt. Die verfügbare Standardrente entspricht einer Rente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittseinkommen, abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und vor Steuern. Das verfügbare Durchschnittsentgelt entspricht dem nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge verfügbaren Durchschnittseinkommen vor Steuern.
Haltelinie
Nach derzeitigem Recht darf das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 nicht unter die Haltelinie von 48 Prozent sinken. Dafür wurde die Rentenanpassungsformel um eine Niveauschutzklausel ergänzt. Sie kommt zur Anwendung, wenn das sich gemäß der Rentenanpassungsformel ergebende Rentenniveau unter das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent fällt. In diesem Fall wird die übliche Rentenanpassungsformel außer Kraft gesetzt und der aktuelle Rentenwert so festgelegt, dass das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent erreicht wird. Sobald diese Haltelinie in einem Jahr erstmals erreicht wird, erfolgt die Rentenanpassung bis zum Jahr 2025 nach Mindestsicherungsniveau. Im Jahr 2024 hat die Haltelinie erstmals gegriffen und die Renten wurden nach Mindestsicherungsniveau angepasst. Deshalb erfolgt die Rentenanpassung 2025 auch nach Mindestsicherungsniveau.
Lohnfaktor
Bei der Rentenanpassung nach Mindestsicherungsniveau folgen die Nettorenten (nach Sozialabgaben und vor Steuern) den Nettolöhnen (nach Sozialabgaben und vor Steuern). Die Berechnung des aktuellen Rentenwertes richtet sich dabei zunächst nach dem Lohnfaktor. Für die Rentenanpassung in einem Jahr ist die Veränderung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in den Vorjahren relevant. Steigen die Löhne, dann folgen die Renten nach. Isoliert betrachtet würde der Lohnfaktor den aktuellen Rentenwert um 3,69 Prozent erhöhen.
Nettoquoten-Effekt
Wenn die Renten nach Mindestsicherungsniveau angepasst werden, wirken sich auch Veränderungen der Nettoquoten von Renten und Lohneinkommen bei der Berechnung aus: Wenn die Lohneinkommen durch höhere Sozialabgaben stärker belastet werden als die Renten, dann wird die Rentenanpassung gedämpft. Werden die Renten durch Veränderungen der Sozialabgaben stärker belastet als die Lohneinkommen, dann fällt die Rentenanpassung höher aus. In diesem Jahr führt dieser so genannte Nettoquoten-Effekt für sich genommen dazu, dass die Rentenanpassung um 0,05 Prozentpunkte höher ausfällt.