Rente
Auf die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist Verlass. Seit 135 Jahren steht sie ihren Versicherten, Rentnerinnen und Rentnern sowie Arbeitgebern leistungsstark zur Seite. Im Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung, das die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge umfasst, ist sie die tragende Säule. Und damit die wichtigste Einkommenssicherung im Alter.
Ein Leben lang
Zuverlässig und leistungsstark
Wir begleiten unsere Versicherten durch das gesamte Berufsleben bis zum Rentenbeginn und darüber hinaus. Bereits mit dem Eintritt in die Versicherung, etwa bei Beginn einer Berufsausbildung oder Aufnahme der ersten versicherungspflichtigen Beschäftigung, speichern wir die versicherungsrechtlichen Daten. Darüber hinaus sind wir auch in den Wechselfällen des Lebens wie Krankheit, Erwerbsminderung oder Scheidung für unsere Kundinnen und Kunden da.
Die tragende Säule der Alterssicherung
Die zentrale Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung Hessen ist es, die Renten zügig und korrekt auszuzahlen. Da die Rente eine Versicherungsleistung ist, hängt ihre Höhe von den persönlichen Versicherungszeiten und den eingezahlten Beiträgen der Versicherten ab. Je nach persönlichem Versicherungsverlauf sind verschiedene Altersrenten möglich. Daneben sind auch Hinterbliebene und Menschen, deren Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall oder einer Krankheit gemindert ist, durch unsere Leistungen abgesichert. Im Jahr 2023 zahlte die Deutsche Rentenversicherung Hessen insgesamt 725.294 Renten aus und nahm insgesamt 62.829 Rentenanträge entgegen. Das sind 6,2 Prozent mehr als im Vorjahr.
Grundrentenzuschlag
Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch bei allen Rentenanträgen, ob für die Antragstellerin oder den Antragsteller ein Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag besteht. Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Plus zur bestehenden Rente und wird zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Die Höhe wird individuell bestimmt. Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen mindestens 33 Jahre an so genannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. 2023 haben wir in 41.606 Fällen einen Grundrentenzuschlag ausgezahlt.
Erwerbsminderungsrente: Größere Hinzuverdienstmöglichkeiten
Menschen, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage sind zu arbeiten, können eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Diese soll den Einkommensverlust teilweise oder vollständig ausgleichen. Voraussetzung für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente ist, dass die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist und die oder der Erwerbsgeminderte zuvor mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert war sowie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt hat, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung. Die Deutsche Rentenversicherung prüft zudem zunächst, ob die Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation verbessert werden kann.
Trotz Erwerbsminderungsrente weiter arbeiten? Das geht innerhalb bestimmter Hinzuverdienstgrenzen. Diese sind seit 1. Januar 2023 an die so genannte Bezugsgröße gekoppelt, die jährlich angepasst wird. Dadurch wurden die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Erwerbsgeminderte deutlich ausgeweitet. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente lag die Hinzuverdienstgrenze 2023 bei 17.823,75 Euro brutto im Jahr, bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente bei 35.647,50 Euro. Wichtig ist, dass Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, einer Beschäftigung nur im Rahmen ihres festgestellten Leistungsvermögens nachgehen: Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist eine Erwerbstätigkeit von bis zu drei Stunden täglich möglich. Teilweise Erwerbsgeminderte können bis zu sechs Stunden täglich arbeiten.
Die Gemeinschaft der Versicherten – Solidarität im Umlageverfahren
Die solidarische Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus aktiv und passiv Versicherten. Die jährlichen Renten- und Rehabilitationsleistungen werden im Umlageverfahren von der Gemeinschaft der aktiv Versicherten mit ihren im gleichen Zeitraum geleisteten Beiträgen finanziert. Zu den aktiv Versicherten gehören die versicherungspflichtigen und die freiwillig versicherten Personen. Versicherungspflichtig sind hauptsächlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende sowie Menschen mit Behinderung in anerkannten Werkstätten. Auch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes führt zu einer Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung. Ebenso sind unter anderem Wehr- und Freiwilligendienstleistende, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sowie bestimmte Bezieherinnen und Bezieher anderer Sozialleistungen abgesichert. Bei den passiv Versicherten handelt es sich um Personen, die bereits Versicherungszeiten erworben haben, aber aktuell nicht versichert sind. Von den rund 2,4 Millionen Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Hessen sind etwa zwei Drittel aktiv versichert.
Versicherungskonto
Ihr persönlicher Leistungsanspruch
Durch ihre Beiträge erwerben die Versicherten eigene Ansprüche auf Leistungen. Dabei stehen Beiträge und Leistungen in einem äquivalenten Verhältnis zueinander. Die Berechnung der persönlichen Leistungsansprüche richtet sich daher nach der Versicherungsdauer und den geleisteten Beiträgen. Berücksichtigt werden aber auch Zeiten wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung. Diese Informationen werden mit den persönlichen Daten im individuellen Versicherungskonto der Versicherten festgehalten. Das Versicherungskonto wird mit der Vergabe einer Versicherungsnummer eröffnet. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen hat bislang insgesamt rund 6,9 Millionen Versicherungsnummern vergeben, davon 127.197 im Jahr 2023. Die Eintragungen im Versicherungskonto beruhen hauptsächlich auf den jährlichen Meldungen der Unternehmen und der beteiligten öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Darüber hinaus sind wir bei eventuell vorhandenen Lücken auf das Mitwirken unserer Versicherten angewiesen.
Kindererziehungszeiten – Ein Plus für die Rente
Wer Kinder erzieht, bekommt dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben und erhält für diese Zeit später mehr Rente. Das schafft einen Ausgleich dafür, dass Mütter oder Väter vielfach nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. Auch nicht leibliche Eltern oder Verwandte können davon profitieren. Für Geburten ab 1. Januar 1992 werden die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes als Erziehungszeit angerechnet, für Geburten vor 1992 zweieinhalb Jahre. Bei Mehrlingsgeburten wird die Zeit doppelt beziehungsweise mehrfach berücksichtigt. Eltern können frei entscheiden, welchem Elternteil die Erziehungszeit gutgeschrieben wird.
Zusätzlich können sich so genannte Berücksichtigungszeiten positiv auf die Rente auswirken. Die Berücksichtigungszeit für Kindererziehung beginnt mit dem Tag der Geburt des Kindes und endet nach zehn Jahren. Die Zeit wird ebenfalls nur einem Elternteil zugeordnet – nämlich demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat.
Versicherungsverlauf
Versicherte, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, erhalten den ersten Versicherungsverlauf zusammen mit der ersten Renteninformation. Anhand des Verlaufs können sie überprüfen, ob alle rentenrechtlichen Zeiten wie Beschäftigung, Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeit oder Krankheit richtig angegeben sind. Im Jahr 2023 versandten wir insgesamt 198.164 Versicherungsverläufe. Die jährliche Renteninformation ab 27 Jahren enthält Angaben über die bereits erreichten Ansprüche und eine Hochrechnung der voraussichtlich zu erwartenden Rentenleistungen. 2023 verschickten wir 975.509 Renteninformationen.
Kontenklärung
Ab dem 43. Lebensjahr bekommen die Versicherten im Rahmen des so genannten Kontenklärungsverfahrens alle sechs Jahre einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung zugeschickt. Im Jahr 2023 konnten wir 166.110 Konten klären.
Freiwillige Nachzahlungen
Bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten nachzuzahlen, wenn diese noch nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt wurden. Eine Nachzahlung kommt für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und für Schulzeiten infrage, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten. Die Beiträge können in beliebiger Höhe gezahlt werden: Der monatliche Mindestbetrag hat sich im Jahr 2023 auf 96,72 Euro erhöht, der Höchstbetrag auf 1.357,80 Euro.
Rentenauskunft
Versicherte ab 55 Jahren erhalten alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Diese ersetzt die Renteninformation und enthält neben einem aktuellen Versicherungsverlauf Informationen zu einzelnen Altersrenten, zur Erwerbsminderungsrente und zur Hinterbliebenenrente. Auf Antrag bekommen auch Jüngere diese Rentenauskunft. Im Jahr 2023 erteilten wir insgesamt 225.845 Rentenauskünfte.