Geschäftsbericht 2024
Rente
Auf die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist Verlass. Seit über 135 Jahren steht sie ihren Versicherten, Rentnerinnen und Rentnern sowie Arbeitgebern leistungsstark zur Seite. Im Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung, das die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge umfasst, ist sie die tragende Säule. Und damit die wichtigste Einkommenssicherung im Alter.
Ein Leben lang
Zuverlässig und leistungsstark
Wir begleiten unsere Versicherten durch das gesamte Berufsleben bis zum Rentenbeginn und darüber hinaus. Bereits mit dem Eintritt in die Versicherung, etwa bei Beginn einer Berufsausbildung oder Aufnahme der ersten versicherungspflichtigen Beschäftigung, speichern wir die versicherungsrechtlichen Daten. Darüber hinaus sind wir auch in den Wechselfällen des Lebens wie Krankheit, Erwerbsminderung oder Scheidung für unsere Kundinnen und Kunden da.
Die tragende Säule der Alterssicherung
Die zentrale Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung Hessen ist es, die Renten zügig und korrekt auszuzahlen. Da die Rente eine Versicherungsleistung ist, hängt ihre Höhe von den persönlichen Versicherungszeiten und den eingezahlten Beiträgen der Versicherten ab. Je nach persönlichem Versicherungsverlauf sind verschiedene Altersrenten
möglich. Daneben sind auch Hinterbliebene und Menschen, deren Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall oder einer Krankheit gemindert ist, durch unsere Leistungen abgesichert.
Im Jahr 2024 zahlte die Deutsche Rentenversicherung Hessen insgesamt 729.117 Renten aus und nahm insgesamt 63.348 Rentenanträge entgegen. Das sind 0,8 Prozent mehr als im Vorjahr.
Grafik: Rentenanträge 2024
Grundrentenzuschlag
Der Grundrentenzuschlag ist ein individueller Zuschlag zur Rente und honoriert eine langjährige Versicherung bei unterdurchschnittlichem Einkommen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch bei allen Rentenanträgen, ob für die Antragstellerin oder den Antragsteller ein Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag besteht. Die Grundrente
ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Plus zur bestehenden Rente und wird zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Die Höhe wird individuell bestimmt. Um den Zuschlag in voller Höhe erhalten zu können, müssen mindestens 35 Jahre an so genannten Grundrentenzeiten vorhanden sein.Dazu zählen Pflichtbeitragszeiten von
Beschäftigten und Selbstständigen, Zeiten der Kindererziehung und Pflege sowie Zeiten, in denen während Krankheit oder Rehabilitation eine Leistung bezogen wurde. Nicht berücksichtigt werden Zeiten, in denen freiwillige Beiträge gezahlt wurden und Zeiten der Arbeitslosigkeit. Der Grundrentenzuschlag startet in einem so genannten Übergangsbereich bereits dann, wenn 33 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind. Dann fällt der Zuschlag allerdings niedriger aus.
2024 haben wir in 2.099 Fällen einen Grundrentenzuschlag ausgezahlt.
Die Gemeinschaft der Versicherten – Solidarität im Umlageverfahren
Die solidarische Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus aktiv und passiv Versicherten. Die jährlichen Renten- und Rehabilitationsleistungen werden im Umlageverfahren von der Gemeinschaft der aktiv Versicherten mit ihren im gleichen Zeitraum geleisteten Beiträgen finanziert. Zu den aktiv Versicherten gehören die versicherungspflichtigen und die freiwillig versicherten Personen. Versicherungspflichtig sind hauptsächlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende sowie Menschen mit Behinderung in anerkannten Werkstätten. Auch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes führt zu einer Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung. Ebenso sind unter anderem Wehr- und Freiwilligendienstleistende, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sowie bestimmte Bezieherinnen und Bezieher anderer Sozialleistungen abgesichert. Bei den passiv Versicherten handelt es sich um Personen, die bereits Versicherungszeiten erworben haben, aber aktuell nicht versichert sind. Von den rund 2,5 Millionen Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Hessen sind etwa zwei Drittel aktiv versichert.
Erwerbsminderungsrenten
Menschen, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage sind zu arbeiten, können eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Diese soll den Einkommensverlust teilweise oder vollständig ausgleichen. Voraussetzung für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente ist, dass die Regelaltersgrenze noch
nicht erreicht ist und die oder der Erwerbsgeminderte zuvor mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert war sowie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt hat, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung. Die Deutsche Rentenversicherung prüft zudem zunächst, ob die Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation verbessert werden kann.
Zuschlag zu Erwerbsminderungsrenten
Ab 1. Juli 2024 erhalten Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer sich daran anschließenden Alters-oder Hinterbliebenenrente einen Zuschlag zu ihrer Rente, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Auch für Folgerenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschließen, gibt es einen Zuschlag, der ab Juli 2024 automatisch gezahlt wird. Ein Antrag ist nicht notwendig.
Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Rentnerinnen und Rentner mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 profitieren bereits von einigen Verbesserungen, daher beträgt der Zuschlag bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 4,5 Prozent.
Arbeitserprobung in der Erwerbsminderungsrente
Seit 1. Januar 2024 können Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente probeweise eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder eine bereits bestehende Erwerbstätigkeit ausweiten, ohne dadurch ihren Rentenanspruch zu gefährden. In einem Zeitraum von regelmäßig sechs Monaten wird die Rente unabhängig vom zeitlichen Umfang der ausgeübten Erwerbstätigkeit weitergezahlt. So werden für die Betroffenen die Chancen auf eine erfolgreiche Rückkehr in den Arbeitsmarkt verbessert.
War die Arbeitserprobung erfolgreich und die Erwerbstätigkeit wird dauerhaft ausgeübt, prüft die Rentenversicherung den weiteren Rentenanspruch. In der Regel wird die Erwerbsminderungsrente für die Zukunft wegfallen.
Versicherungskonto
Ihr persönlicher Leistungsanspruch
Durch ihre Beiträge erwerben die Versicherten eigene Ansprüche auf Leistungen. Die Berechnung der persönlichen Leistungsansprüche richtet sich nach der Versicherungsdauer und den geleisteten Beiträgen. Berücksichtigt werden aber auch Zeiten wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung. Diese Informationen werden mit den persönlichen Daten im individuellen Versicherungskonto der Versicherten festgehalten. Das Versicherungskonto wird mit der Vergabe einer Versicherungsnummer eröffnet. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen hat bislang insgesamt rund 7 Millionen Versicherungsnummern vergeben, davon 108.914 im Jahr 2024.
Die Eintragungen im Versicherungskonto beruhen hauptsächlich auf den jährlichen Meldungen der Unternehmen und der beteiligten öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Darüber hinaus sind wir bei eventuell vorhandenen Lücken auf das Mitwirken unserer Versicherten angewiesen.
Kindererziehungszeiten – Ein Plus für die Rente
Wer Kinder erzieht, bekommt dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben und erhält für diese Zeit später mehr Rente. Das schafft einen Ausgleich dafür, dass Mütter oder Väter vielfach nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. Auch nicht leibliche Eltern oder Verwandte können davon profitieren.
Für Geburten ab 1. Januar 1992 werden die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes als Erziehungszeit angerechnet, für Geburten vor 1992 zweieinhalb Jahre. Bei Mehrlingsgeburten wird die Zeit doppelt beziehungsweise mehrfach berücksichtigt. Eltern können frei entscheiden, welchem Elternteil die Erziehungszeit gutgeschrieben wird.
Zusätzlich können sich so genannte Berücksichtigungszeiten positiv auf die Rente auswirken. Die Berücksichtigungszeit für Kindererziehung beginnt mit dem Tag der Geburt des Kindes und endet nach zehn Jahren. Die Zeit wird ebenfalls nur einem Elternteil zugeordnet – nämlich demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat.
Versicherungsverlauf
Versicherte, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, erhalten den ersten Versicherungsverlauf zusammen mit der ersten Renteninformation. Anhand des Verlaufs können sie überprüfen, ob alle rentenrechtlichen Zeiten wie Beschäftigung, Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeit oder Krankheit richtig angegeben sind. Im Jahr 2024 versandten wir insgesamt 195.320 Versicherungsverläufe. Die jährliche Renteninformation ab 27 Jahren enthält Angaben über die bereits erreichten Ansprüche und eine Hochrechnung der voraussichtlich zu erwartenden Rentenleistungen. 2024 verschickten wir 1.001.560 Renteninformationen.
Kontenklärung
Ab dem 43. Lebensjahr bekommen die Versicherten im Rahmen des so genannten Kontenklärungsverfahrens alle sechs Jahre einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung zugeschickt. Im Jahr 2024 konnten wir 187.853 Konten klären.
Freiwillige Nachzahlungen
Bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten nachzuzahlen, wenn diese noch nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt wurden. Eine Nachzahlung kommt für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und für Schulzeiten infrage, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten. Die Beiträge können in beliebiger Höhe gezahlt werden: Der monatliche Mindestbetrag hat sich im Jahr 2024 auf 100,07 Euro erhöht, der Höchstbetrag auf 1.404,30 Euro.
Rentenauskunft
Versicherte ab 55 Jahren erhalten alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Diese ersetzt die Renteninformation und enthält neben einem aktuellen Versicherungsverlauf Informationen zu einzelnen Altersrenten, zur Erwerbsminderungsrente und zur Hinterbliebenenrente. Auf Antrag bekommen auch Jüngere diese Rentenauskunft. Im Jahr 2024 erteilten wir insgesamt 241.636 Rentenauskünfte.
Noch keinen Ausbildungsvertrag?
Die Ausbildungsplatzsuche zählt schon für die Rente
Wer nach der Schule auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz ist, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung trotzdem schon Zeiten erwerben. Dazu sollten sich Schulabgängerinnen und Schulabgänger als ausbildungssuchend melden. Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können Rentenansprüche begründen und zu Rentensteigerungen führen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Schulabgängerinnen und Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, sich bei der Agentur für Arbeit oder bei einem Jobcenter ausbildungssuchend melden und die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat dauert.