Kinder, die einen oder sogar beide Elternteile verloren haben, können eine Waisenrente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Die Rente für Waisen ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung und zählt zu den Hinterbliebenenrenten.
Wer erhält eine Waisenrente?
Eine Waisenrente erhalten Kinder nach dem Tod eines Elternteils, wenn dieser die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat beziehungsweise die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist oder er bis zum Tode eine Rente bezog.
Eine Waisenrente können
- leibliche oder adoptierte Kinder
- Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten,
- Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden,
bekommen.
Wie hoch ist eine Waisenrente?
Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat.
Wie lange kann man eine Waisenrente bekommen?
Eine Waisenrente wird regelmäßig bis zum 18. Geburtstag eines Kindes gezahlt. In einigen Fällen, zum Beispiel während einer Schul- oder Berufsausbildung, eines Studiums oder aufgrund einer Behinderung, kann sie auch darüber hinaus gezahlt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.