Das reguläre Rentenalter ohne Abschläge wird bis 2031 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Wer seine Altersrente bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen möchte, muss in der Regel eine Rentenminderung von 0,3 Prozent für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns in Kauf nehmen. Diese Minderung kann ab einem Alter von 50 Jahren durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Voraussetzung für die Sonderzahlung ist eine Erklärung gegenüber der Rentenversicherung, voraussichtlich eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen zu wollen. Die Anspruchsvoraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente müssen bis zum beabsichtigten Rentenbeginn erfüllt werden können.
Wie hoch sind die zu zahlenden Beiträge?
Auf Antrag erstellt die Rentenversicherung eine Auskunft über die Höhe der maximal möglichen Sonderzahlung. Die Berechnung ist an die geltenden Rechengrößen der Rentenversicherung gekoppelt. Über das Kontaktformular unter Online-Services | Kommunikation mit uns | Deutsche Rentenversicherung kann der Antrag auf Sonderzahlung gestellt werden.
Ist auch eine Teil- oder Ratenzahlung möglich?
Sonderzahlungen können in Form einer Einmalzahlung oder als Teilzahlungen geleistet werden. Bei Zahlung eines Teilbetrages wird die voraussichtliche Rentenminderung entsprechend nur zum Teil ausgeglichen. Eine regelmäßige Ratenzahlung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Jedoch sind mehrere Zahlungen pro Jahr zulässig.
Was passiert, wenn Sonderzahlungen geleistet wurden und die Rente nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird?
Versicherte, die Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen geleistet haben, sind nicht verpflichtet, tatsächlich eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen. Wer doch später in Rente geht, als zunächst beabsichtigt, erhält eine entsprechend höhere Rente. Eine Erstattung der Sonderzahlungen ist nicht möglich.
Wenn Sie mehr über das Thema Sonderzahlungen erfahren möchten, lassen Sie sich kostenlos in einer unserer Beratungsstellen in Ihrer Nähe beraten.
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