Männertag: Kindererziehungszeit auch für Väter
Datum: 18.11.2025
Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit später mehr Rente. Das schafft einen Ausgleich dafür, dass Mütter und Väter in den ersten Jahren vielfach nur noch eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können.
Dauer der Kindererziehungszeit: 30 oder 36 Monate?
Bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererziehungszeit 30 Monate, bei Geburten ab 1992 beträgt sie drei Jahre.
Beginn der Kindererziehungszeit
Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später, bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 nach 30 Monaten.
Beispiel:
Geburt des Kindes: 8. Juni 2005:
Kindererziehungszeit: 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2008
Geburt des Kindes: 8. Juni 1989
Kindererziehungszeit: 1. Juli 1989 bis 31. Dezember 1991
Höhe der Kindererziehungszeit
Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die sich direkt auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Für die Zeit der Kindererziehung werden Sie in etwa so gestellt, als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt.
Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit aktuell 40,79 Euro Rente pro Monat.
Wenn Sie neben der Kindererziehungszeit arbeiten, erhalten Sie die Beiträge für die Kindererziehung zusätzlich zu den von Ihnen eingezahlten Beiträge aufgrund der Beschäftigung. Dies gilt bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze.
Zuordnung der Kindererziehungszeit
Die Kindererziehungszeit wird nur einem Elternteil zugeordnet – demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit. Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden.
Weitere Auskünfte zur Kindererziehungszeit können Sie der Broschüre „Kindererziehung – Ihr Plus für die Rente“ entnehmen.
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