Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Voraussetzungen und Vertrauensschutz
Datum: 03.12.2025
Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird das Eintrittsalter für die Regelaltersrente schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Schwerbehinderte Menschen können jedoch früher in Rente gehen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
So gelten bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter anderem besondere Altersgrenzen: Die Altersgrenze für eine frühestmögliche Rente mit Abschlägen wird von 60 auf 62 Jahre angehoben. Für die abschlagsfreie Rente dagegen steigt die Altersgrenze schrittweise von 63 auf 65 Jahre, sofern der/die Versicherte zwischen 1952 und 1963 geboren ist und kein Vertrauensschutz besteht.
Für wen gilt Vertrauensschutz?
Vertrauensschutz gilt für Versicherte, die schon am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren, zwischen 1952 und 1963 geboren wurden und ein Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus erhalten haben. Sie bekommen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen weiterhin mit 63 Jahren ohne Abschläge - oder ab 60 Jahren vorzeitig mit Abschlägen.
Der Grad der Behinderung
Abgesehen vom maßgebenden Lebensalter gibt es noch weitere Bedingungen für den Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Die Behinderung muss bei Beginn der Rente anerkannt sein und der/die Versicherte muss die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt haben. Zu dieser Wartezeit werden alle rentenrechtlichen Zeiten – auch Berücksichtigungszeiten und Anrechnungszeiten – gezählt. Mit dem Schwerbehindertenausweis oder dem Leistungsbescheid des Versorgungsamtes kann man beim Rentenversicherungsträger die Schwerbehinderung nachweisen. Reduziert sich der Grad der Behinderung nach dem Beginn der Altersrente, fällt die Rente nicht weg.
Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Damit die Rente rechtzeitig beginnen kann, sollten Versicherte diese innerhalb von drei Monaten nach dem Eintritt des Regelalters und dem Vorliegen der anderen Voraussetzungen beantragen. Ansonsten beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre.